Freemover 2024
Geförderte Auslandsaufenthalte sind im Rahmen des KPJ und für Famulaturen möglich. Die Zuschusshöhe beträgt abhängig von Dauer und Zielland zwischen ca. € 250,– und € 500,–.
Es wird pro Kalenderjahr ein Aufenthalt gefördert. Mindestdauer des Aufenthalts 4 Wochen.
Die Schweiz und Lichtenstein werden nicht gefördert.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist bis 02.12.24 für Aufenthalte im Jahr 2024
Die vollständigen Unterlagen (ausgefülltes und unterschriebenes Formular, Lebenslauf, Aufenthaltsbestätigung und Erfahrungsbericht) sind nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch bis 02.12.24 in der Abteilung Internationale Beziehungen bei Fr. Monika Schlager abzugeben oder per E-Mail zu schicken monika.schlager@i-med.ac.at
Für Aufenthalte, die erst im Dezember 2024 enden, kann der Antrag davor eingereicht und die nötigen Unterlagen nach Beendigung des Aufenthalts nachgereicht werden.