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Humanmedizin

Alle Personen, die an der Medizinischen Universität Innsbruck eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin anstreben, müssen am Aufnahmeverfahren für das jeweilige Studienjahr teilnehmen.

Die Verordnungen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.

Termine und Fristen
Aufnahmeverfahren
Bezahlung der Kostenbeteiligung
Kontingentregelung
Ergebnisfeststellung
Zulassung
Wiederholte Beteiligung am Aufnahmeverfahren
FAQs

Termine und Fristen

Internet-Anmeldung 01.03. - 31.03.2023
Bezahlung der Kostenbeteiligung 01.03. - 31.03.2023
Testteilnahme 07.07.2023
Ergebnisveröffentlichung KW 32
Zulassung nach Ergebnisfeststellung

 

Aufnahmeverfahren

Studienwerbende sind verpflichtet, sich im vorgeschriebenen Zeitraum online über die Internet-Plattform (MedAT-Account) anzumelden. Anmeldungen außerhalb dieser Frist sind nicht möglich.

Im Zuge der Internet-Anmeldung sind persönliche Daten anzugeben. Studienwerbende erhalten eine Bearbeitungsnummer, welche sie im weiteren Verlauf des Verfahrens laufend benötigen. Zeitpunkt und Reihenfolge der innerhalb der Frist eintreffenden Internet-Anmeldungen haben keine Bedeutung für die weiteren Schritte. Unvollständig ausgefüllte, wahrheitswidrige, nicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Anmeldungen sind ungültig und bleiben unberücksichtigt.

Nach erfolgter Internet-Anmeldung erhalten die Studienwerbende eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Alle weiteren Schritte werden sowohl per E-Mail als auch auf dem persönlichen MedAT-Account zugestellt. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass die korrekte E-Mailadresse im Rahmen der Internet-Anmeldung korrekt angegeben und die Bearbeitungsnummer sowie das persönlich gewählte Kennwort in Evidenz gehalten wird.

 

Bezahlung der Kostenbeteiligung

Nach erfolgter Internet-Anmeldung ist die vorgeschriebene Kostenbeteiligung über die Internet-Plattform (MedAT-Account) lt. Verordnung zu bezahlen. Die Internet-Anmeldung gilt als zurückgezogen, wenn der Beitrag nicht innerhalb der lt. Verordnung festgelegten Frist vollständig eingezahlt wurde. Die Internet-Anmeldung wird damit ungültig und eine Testteilnahme ist ausgeschlossen.

Etwaige von der Bank für die Überweisung verrechnete Spesen müssen von bei der Zahlung berücksichtigt werden. Die Zahlung ist online über den MedAT-Account durchzuführen.

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.

 

Ergebnisfeststellung

Nach der Teilnahme am Aufnahmeverfahren erfolgt die Ergebnisfeststellung. Diese führt zu einer Rangliste der Studienwerbende für die gewählte Studienrichtung. Das Ergebnis wird entsprechend der Zulassungsverordnung veröffentlicht. Zum Studium können nur jene Studienwerbende zugelassen werden, die aufgrund der Rangliste einen Platz für das gewählte Studium erhalten haben sowie die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

 

Zulassung

Studienwerbende, denen einen Studienplatz aufgrund der endgültigen Rangliste angeboten wird, müssen binnen der ihnen im Rahmen der Verständigung zugewiesenen Frist das Studium aufnehmen. Unterbleibt die fristgerechte Aufnahme des Studiums, verfällt der Studienplatz. Im Zuge der Zulassung werden alle gesetzlich notwendigen Dokumente überprüft, in der Humanmedizin erfolgt zusätzlich eine Überprüfung der Richtigkeit der Quotenzugehörigkeit. Die Studien können nach Erfüllung aller gesetzlichen Kriterien und Vorlage der dafür notwendigen Dokumente durch ein im Rahmen der Zulassung ein persönliches Vorsprechen zum jeweiligen Wintersemester begonnen werden. Sollte Ihnen aufgrund einer falschen Quoteneinreihung ein Studienplatz zugeteilt worden sein, haben Sie kein Anrecht auf Zulassung. Es wird eine Korrektur in die richtige Quote vorgenommen und erst nach einem erneuten Ranking kann festgestellt werden, ob Ihr erlangter Testwert für eine Studienplatzzuteilung in der richtigen Quote ausreichend ist.

Ein Studienplatztausch zwischen der Medizinischen Universität Wien, Medizinischen Universität Graz und der Medizinischen Universität Innsbruck zu Beginn des Studiums ist nicht möglich.

Zulassung für EU-Bürger*innen (inkl. Österreicher*innen und EU-Bürger*innen welche in Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellt sind)

Zulassung für Nicht EU-Bürger*innen (welche EU-Bürger*innen in Hinblick auf den Studienzugang nicht gleichgestellt sind)

 

Wiederholte Beteiligung am Aufnahmeverfahren

Die neuerliche Beteiligung am Aufnahmeverfahren ist für Studienwerbende unbegrenzt möglich.

Erstzulassung

Den Folder für die Aufnahmeverfahren 2021 finden Sie hier.

Kontakt

 

Aufnahmeverfahren

aufnahmeverfahren@i-med.ac.at

Denise Gredler, BA
Tel.: +43 512 9003 70041

 

Charlotte Zeiski
Tel.: +43 512 9003 70046

Zi. Nr.: 04-230

kein Parteienverkehr

 

Zulassung

zulassung@i-med.ac.at

Carina Gogl
Tel.: +43 512 9003 70042

 

N.N.
Tel.: +43 512 9003 70043

Zi. Nr.: 04-260


Parteienverkehrszeiten

Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck

Sie finden uns hier 

Den Folder für die Aufnahmeverfahren 2021 finden Sie hier.

Kontakt

 

Aufnahmeverfahren

aufnahmeverfahren@i-med.ac.at

Denise Gredler, BA
Tel.: +43 512 9003 70041

 

Charlotte Zeiski
Tel.: +43 512 9003 70046

Zi. Nr.: 04-230

kein Parteienverkehr

 

Zulassung

zulassung@i-med.ac.at

Carina Gogl
Tel.: +43 512 9003 70042

 

N.N.
Tel.: +43 512 9003 70043

Zi. Nr.: 04-260


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