Zahnmedizin
1. Aufnahmeverfahren
Alle Personen, die an der Medizinischen Universität Innsbruck eine Zulassung zum Diplomstudium Zahnmedizin anstreben, müssen am Aufnahmeverfahren für das jeweilige Studienjahr teilnehmen.
Informationen zum Aufnahmeverfahren sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Verordnungen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Internet-Anmeldung | 01.03. - 31.03.2022 |
Bezahlung der Kostenbeteiligung | 01.03. - 31.03.2022 |
Testteilnahme | 08.07.2022 |
Ergebnisveröffentlichung | Ende KW 32 |
Zulassung | nach Ergebnisfeststellung |
2. Ergebnisfeststellung
Nach der erfolgten Teilnahme am Aufnahmeverfahren erfolgt die Ergebnisfeststellung. Diese führt zu einer Rangliste der Studienwerbende für die gewählte Studienrichtung. Das Ergebnis wird entsprechend der Zulassungsverordnung veröffentlicht. Zum Studium können nur jene Studienwerbende zugelassen werden, die aufgrund der Rangliste einen Platz für das gewählte Studium erhalten haben sowie die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
3. Zulassung
Studienwerbende, die einen Studienplatz aufgrund der endgültigen Rangliste haben, müssen binnen der ihnen im Rahmen der Verständigung zugewiesenen Frist das Studium aufnehmen. Unterbleibt die fristgerechte Aufnahme des Studiums, verfällt der Studienplatz.
Ein Studienplatztausch zwischen der Medizinischen Universität Wien, Medizinischen Universität Graz und der Medizinischen Universität Innsbruck zu Beginn des Studiums ist nicht möglich.