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Statement von Univ.-Prof. Dr. Herbert Lochs, Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck, zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH): 

„Es ist positiv, dass eine erste Entscheidung vom Verfassungsgerichtshof getroffen worden ist, und es somit größere Rechtssicherheit in der Frage des KMA gibt. Einige Punkte der Entscheidung scheinen mir für die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Universität und der Tilak besonders wichtig:  Der VfGH hat entschieden, dass der Bund gegenüber dem Land zahlungspflichtig ist, wobei sich der VfGH nicht zur Höhe des KMA geäußert hat, sondern Bund und Land aufgefordert hat, sich  über die Höhe des KMA zu einigen. Die weitere gute Zusammenarbeit zwischen Tilak und der Medizinischen Universität wird durch die Entscheidung des VfGH deutlich verbessert.“

Kontakt
Mag. Amelie Döbele
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Medizinische Universität Innsbruck
Innrain 52, 6020 Innsbruck, Austria
Telefon: +43 512 9003 70080
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