(inkl. Österreicher*innen und jene, die im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellt sind)
- Einladung zur Zulassung (=Genehmigung des Vizerektors)
- Studierendenvoranmeldung (Datenregistrierung) - Anleitung
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu PhD-Studien (gemäß UG 2002 §64 Abs 4-6)
- Gültiges Reisedokument
- Falls vorhanden: Österreichische Sozialversicherungskarte
- Bei einer Gleichstellung laut Personengruppenverordnung: entsprechende Nachweise, die die Gleichstellung rechtfertigen.
- Die bestehenden Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften sind unbedingt zu beachten!
Alle Dokumente sind in Original und einfacher Kopie vorzulegen!