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Allgemeine Informationen zu Anerkennungen

 

Gesetzlicher Rahmen: UG 2002 (Link)

 

BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES:
Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen kann aufgrund der UG-Novelle (BGBl. I Nr. 93/2021) nur mehr bis spätestens Ende des zweiten Semesters beantragt werden. Verspätet eingebrachte Anträge werden ausnahmslos zurückgewiesen. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen.

 

Freie Wahlfächer der Studienrichtungen UQ202 Humanmedizin bzw. UQ203 Zahnmedizin

Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 15 Semesterstunden zu absolvieren.
Die Studierenden des Diplomstudiums Zahnmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 10 Semesterstunden zu absolvieren.

  1. Freie Wahlfächer, die an der Medizinischen Universität Innsbruck absolviert wurden, müssen nicht anerkannt werden. Eine Kontrolle über die Gesamtsumme der zu absolvierenden Semesterstunden erfolgt beim Abschluss Ihres Studiums bzw. können von den Studierenden selbst im i-med inside überprüft werden.
  2. Freie Wahlfächer, die nicht an der Medizinischen Universität Innsbruck absolviert wurden, können angerechnet werden. Der Nachweis über die entsprechende Anzahl an Freien Wahlfächern ist mittels Zeugnis in Original und Kopie zu erbringen und dem vollständig ausgefüllten Antragsformular beizulegen.

 

Unterlagen:

Die Unterlagen sind persönlich zu den Parteienverkehrszeiten der Abteilung Lehr- und Studienorganisation einzureichen. Nur vollständige Unterlagen können angenommen und bearbeitet werden!