Auszug aus den Richtlinien des Rektorates für die Gebarung
- Rechnungen sind nur dann zur Zahlung freizugeben, wenn die/der für die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit Befugte diese als sachlich richtig unterfertigt hat.
- Bestellungen/Beschaffungen dürfen unbeschadet anderer Vorgaben nur unter der Voraussetzung durchgeführt werden, dass die budgetäre Bedeckung gegeben ist.
- Hinsichtlich des Budgetvollzuges sind Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren und/oder einer Vertragssumme von mehr als € 50.000,00 dem zuständigen Rektoratsmitglied ungeachtet einer für den Vertragsabschluss ansonsten prinzipiell erteilten Vollmacht jedenfalls zur Genehmigung vorzulegen; Verträge mit einer auf die Laufzeit des Vertrages gerechneten Vertragssumme von mehr als € 100.000,00 bedürfen darüber hinaus der Genehmigung des Rektorats (Rektoratsbeschluss).
Download: Die vollständige Richtlinie des Rektorates für die Gebarung
Büro des Rektorates - Innenrevision
Ansprechpartner Innenrevision:
Mag. Johannes Eberl, MAS LL.M.
Diplomierter Interner Revisor
Tel.: +43(0)512-9003-70096
E-Mail: Innenrevision@i-med.ac.at
Adresse:
Fritz-Pregl-Straße 3, 3. Stock
A-6020 Innsbruck
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