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Information zur Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ist nur dann zu absolvieren, wenn man KEINE allgemeine Universitätsreife (bspw. österreichisches Reifeprüfungszeugnis, deutsches Abitur) für die Zulassung bzw. den Zugang zu einem Studium besitzt. Die Bestimmungen des § 64 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, sind zu beachten.

Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde (bspw. Medizinische Studien) und gilt für jede Universität, Pädagogische Hochschule und Fachhochschule, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.

Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt nur die allgemeine Universitätsreife (bspw. österreichisches Reifeprüfungszeugnis, deutsches Abitur), nicht jedoch das Aufnahmeverfahren, das für die Zulassung eines Studiums in Humanmedizin, Zahnmedizin oder Molekulare Medizin zusätzlich erforderlich ist.

Das Studienberechtigungszeugnis ist kein österreichisches Reifeprüfungszeugnis, sondern nur eine Urkunde zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife!


Merkblatt Studienberechtigungsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung

Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung
(Mitteilungsblatt der MUI vom 01.03.2023)