Information zur Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung ist nur dann zu absolvieren, wenn man KEINE allgemeine Universitätsreife (bspw. österreichisches Reifeprüfungszeugnis, deutsches Abitur) für die Zulassung bzw. den Zugang zu einem Studium besitzt. Die Bestimmungen des § 64 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, sind zu beachten.
Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde (bspw. Medizinische Studien) und gilt für jede Universität, Pädagogische Hochschule und Fachhochschule, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.
Die Studienberechtigungsprüfung ersetzt nur die allgemeine Universitätsreife (bspw. österreichisches Reifeprüfungszeugnis, deutsches Abitur), nicht jedoch das Aufnahmeverfahren, das für die Zulassung eines Studiums in Humanmedizin, Zahnmedizin oder Molekulare Medizin zusätzlich erforderlich ist.
Das Studienberechtigungszeugnis ist kein österreichisches Reifeprüfungszeugnis, sondern nur eine Urkunde zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife!
Merkblatt Studienberechtigungsprüfung
Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung
Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung
(Mitteilungsblatt der MUI vom 01.03.2023)
Erstzulassung
N.N.
Abteilung Lehr- und Studienorganisation
Fritz-Pregl-Str. 3/4. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 9003 70058
E-Mail: studienberechtigung@i-med.ac.at
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