FAQ - Häufige Fragen
Allgemeines
Hier kommen Sie zur Anmeldung zum MedAT: ANV Management Portal
Die Aufnahmeverfahren für Human- und Zahnmedizin finden zeitgleich an allen Standorten statt. Daher müssen Sie sich im Rahmen der Anmeldung für eines der beiden Studien und auch für einen Standort entscheiden. Nur dort wo man sich beworben hat, gilt das Testergebnis.
Österreichweit bewerben sich rund 15.000 Studienwerbende für Human- bzw. Zahnmedizin. Die Anzahl der Studienplätze in Innsbruck finden Sie online.
Der gesamte Aufnahmetest (Testhefte und Testinstruktionen) wird in Deutsch abgehalten.
Die Höhe der Kostenbeteiligung beläuft sich auf EUR 110,–.
Nein, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist unbegrenzt oft möglich. Alle Studienwerber:innen werden bei der Auswertung, unabhängig von Ihrer Anzahl an Teilnahmen am MedAT, gleich behandelt.
Die Termine für das nächste Aufnahmeverfahren werden um den Jahreswechsel, nach Veröffentlichung der aktuellen Verordnung, bekannt gegeben.
Informationen zu den Testinhalten werden rechtzeitig vor der Anmeldephase auf der offiziellen Website zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist derzeit unbegrenzt möglich.
Im Rahmen der Online-Anmeldung zum MedAT-H ist das Kontingent anzugeben. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ermittlung des Kontingents finden Sie hier.
Teilnahmevoraussetzungen
Nein, die Noten aus der Schule haben keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze. Es zählt ausschließlich das beim Aufnahmeverfahren erreichte Ergebnis.
Der Maturadurchschnitt ist für die Aufnahme des Studiums unerheblich. Sie müssen beim Aufnahmetest ein gutes Rankingergebnis erzielen, um ein Studienplatzangebot zu bekommen bzw. für Bachelor Molekulare Medizin, dass Sie zu den Aufnahmegesprächen eingeladen werden.
Alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine gültige Internet-Anmeldung und Bezahlung der Kostenbeteiligung innerhalb der festgelegten Frist
- Absolvierung der letzten (12./13.) Schulstufe oder bereits Besitz eines Reife-/Maturazeugnisses zum Zeitpunkt der Anmeldung
Nein. Sollten Sie ein Studienplatzangebot erhalten, musst der Nachweis über die absolvierte Matura oder das absolvierte Abitur bis zum Ende der Zulassungsfrist vorgelegt werden. Andernfalls verfällt der Studienplatz.
Ja, eine Teilnahme am Aufnahmeverfahren MedAT ist möglich. Im Rahmen des Studiums muss eine Zusatzprüfung für Latein absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie online.
Nein, um an den Medizinischen Universitäten/der Medizinischen Fakultät der JKU Linz zu studieren, müssen Sie am jeweiligen Aufnahmeverfahren teilnehmen.
Testvorbereitung und Testinhalte
Der Aufnahmetest für Human- und Zahnmedizin ist sehr ähnlich aufgebaut, unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten. Die Testinhalte des MedAT werden in den Verordnungen und hier auf der Website www.medizinstudieren.at veröffentlicht.
Der TMS oder andere Prüfungen sind von den MedAT Aufnahmeverfahren unabhängig zu betrachten. Für eine Bewerbung in Innsbruck oder einem anderen Standort in Österreich müssen Sie jedenfalls den MedAT absolvieren.
Beim MedAT handelt es sich um ein österreichweites Prüfungssystem und ist nicht vergleichbar, oder anrechenbar mit anderen Aufnahmeverfahrensprüfungen.
Im VMC (Virtueller Medizinischer Campus) finden Sie die offiziellen, kostenlosen Vorbereitungsunterlagen für die Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der Medizinischen Fakultät der JKU Linz. Die Testinhalte des MedAT werden in den entsprechenden Verordnungen und auf der Website www.medizinstudieren.at veröffentlicht.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da jede Person unterschiedlich schnell erlernt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Stoffumfang. Dieser kann jederzeit im VMC (Virtueller Medizinischer Campus) nachgelesen werden. Die aktualisierten Testinhalte stehen rechtzeitig vor der Anmeldephase zur Verfügung.
Versuchen Sie auch abzuschätzen, wie viel Zeit Sie investieren müssen, um sich Inhalte langfristig zu merken. Ein Tipp: Beginnen Sie frühzeitig und holen Sie außerdem Erfahrungsberichte von Medizinstudierenden ein.
Im VMC (Virtueller Medizinischer Campus) finden Sie die offiziellen, kostenlosen Vorbereitungsunterlagen für die Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der Medizinischen Fakultät der JKU Linz.
Die Medizinischen Universitäten/Medizinische Fakultät der JKU Linz distanzieren sich von allen kommerziellen Vorbereitungskursen und -unterlagen, die zum Aufnahmeverfahren MedAT angeboten werden!
Lesen Sie dazu die Stellungnahme der MedUnis bzw. Fakultät zu Vorbereitungskursen!
Nein, es gibt keinen Probedurchlauf. Der Aufnahmetest findet nur einmal jährlich statt.
Testteilnahme und Testtag
In den Teststandorten stehen Ihnen ausreichend WC-Anlagen zur Verfügung. Sie werden während des Aufnahmeverfahrens von mündlichen Instruktionen begleitet, die Ihnen Auskunft darüber geben, wann Sie die Toilette (nicht) aufsuchen dürfen bzw. sollen.
Sie dürfen während des gesamten Testtages des MedAT-H oder MedAT-Z Ihre selbst mitgebrachte Jause konsumieren. Um einen reibungslosen Ablauf bei den Sicherheitsschleusen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, keine Glas- oder Metallbehälter mitzubringen. Glasgefäße dürfen überhaupt nicht in das Testgelände (siehe Check-your-bag).
Für die Mittagspause steht Ihnen ein Pausenbereich zur Verfügung.
Am Testtag werden Rettungssanitäten vor Ort sein und sich um Sie kümmern.
Am Testtag ist ausreichend Sicherheitspersonal vor Ort, welche alle mitgenommenen Sachen kontrollieren. Bitte beachten Sie: Check-your-bag für die MedAT Verfahren.
Die Aufnahmeverfahren sind standardisiert, auch in Hinblick auf den Ablauf. Jede Aufsichtsperson ist anhand von standardisierten Unterlagen geschult. Die in den letzten Jahren entwickelten Strategien und Techniken sind effektive, um eine große Anzahl von Personen gleichzeitig im Auge zu behalten.
Sie werden während des Testtags darüber instruiert, ab wann es sich um eine Verwarnung bzw. einen Ausschluss handelt. Ein Zuwiderhandeln wird in jedem Fall geahndet und kann mitunter sogar zu einem Ausschluss führen. Die Regularien finden Sie ebenfalls veröffentlicht in der jeweiligen Aufnahmeverfahrensverordnung.
Nein, es sind keinerlei Hilfsmittel erlaubt. Die Aufgaben sind so gestellt, dass diese ohne Hilfsmittel zu lösen sind. Es ist auch kein eigenes Papier zugelassen (siehe Check-your-bag).
Die Referenzpunkte auf der Seite, auf welcher die Form zu spiegeln ist, werden in schwarz dargestellt.
Ja, Sie dürfen einzelverpackte Schmerztabletten (ohne Verpackung) ins Testlokal mitnehmen.
Der MedAT besteht aus ungefähr 200+ Fragen.
Diese Aufgaben zeigen einfache geometrische Figuren, die in mehrere Teile zerschnitten wurden. Sie sollen herausfinden, welche der angeführten Figuren sich aus den jeweiligen Teilen zusammensetzen lässt. Dabei spielt das Größenverhältnis zwischen den Teilen und den Antwortfiguren keine Rolle.
Medizinische Geräte jeglicher Art müssen an der Medizinischen Universität Innsbruck binnen der Fristen angemeldet und genehmigt werden. Bitte beachten Sie die Bestimmungen, welche in den Verordnungen veröffentlicht sind.
Ja, Sie dürfen einzelverpackte Schmerztabletten (ohne Verpackung) ins Testlokal mitnehmen.
Beim Untertest Emotionen erkennen muss für jede Emotion eine Auswahl getroffen und es dürfen keine Doppelmarkierungen vorgenommen werden. Wenn für alle Emotionen die richtige Auswahl laut dem theoretischen Modell getroffen wurde, wird die Aufgabe mit 1 bewertet. Sollte ein Kreuz falsch gesetzt werden, wird die Aufgabe mit 0 bewertet.
Testergebnisse
Sobald die Ergebnisse veröffentlicht wurden, werden alle Testteilnehmer:innen per E-Mail verständigt.
Nein, Ihr Testergebnis gilt ausschließlich für jenen Studienort, an dem Sie den MedAT abgelegt haben.
Nein, Ihr Testergebnis gilt ausschließlich für jenes Studium, für welches Sie sich angemeldet haben.
Nein, Ihr Testergebnis gilt ausschließlich für das Studienjahr, für das Sie den MedAT abgelegt haben.
Sie können sich im Rahmen der Zulassung beurlauben lassen, wenn wichtige Gründe (z.B. Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft) vorliegen.