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Erlass des Studienbeitrages

Antragstellung

im betreffenden Wintersemester bis 31. Oktober

im betreffenden Sommersemester bis 31. März

Anträge müssen persönlich oder per E-Mail und vollständig während der Parteienverkehrszeiten in der Abteilung Studierendenservices unter Vorlage der genannten Nachweise gestellt werden.

Erlasstatbestände

  • Bei Absolvierung von Studien/Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen für das jeweilige Semester

  • Ordentliche ausländische Studierende von Partneruniversitäten

  • Verhinderung von mehr als 2 Monaten durch Schwangerschaft/Krankheit
    • Nachweis: fachärztliche Bestätigung
  • Überwiegende Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
    • Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Studierenden und des Kindes (Adresse MUSS gleich sein)
  • Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes
    • Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos/Zivildienstserviceagentur
  • Andauernde Pflege naher Angehöriger länger als zwei Monate im betreffenden Semester
    • Nachweis: Bestätigung des Arztes/der Ärztin der zu pflegenden Person oder Nachweis der Pflegestufe, Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person
  • Beurlaubte Studierende

  • Behinderung lt. bundesgesetzlichen Vorschriften von mindestens 50%
    • Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes
  • Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBI. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen.
    • Nachweis: Studienbeihilfbescheid
  • Studierende aus Drittstaaten gemäß Anlage StubeiV