Erlass des Studienbeitrages
Antragstellung
im betreffenden Wintersemester bis 31. Oktober
im betreffenden Sommersemester bis 31. März
Anträge müssen persönlich oder per E-Mail und vollständig während der Parteienverkehrszeiten in der Abteilung Studierendenservices unter Vorlage der genannten Nachweise gestellt werden.
Erlasstatbestände
- Bei Absolvierung von Studien/Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen für das jeweilige Semester
- Ordentliche ausländische Studierende von Partneruniversitäten
- Verhinderung von mehr als 2 Monaten durch Schwangerschaft/Krankheit
- Nachweis: fachärztliche Bestätigung
- Überwiegende Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
- Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Studierenden und des Kindes (Adresse MUSS gleich sein)
- Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes
- Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos/Zivildienstserviceagentur
- Andauernde Pflege naher Angehöriger länger als zwei Monate im betreffenden Semester
- Nachweis: Bestätigung des Arztes/der Ärztin der zu pflegenden Person oder Nachweis der Pflegestufe, Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person
- Beurlaubte Studierende
- Behinderung lt. bundesgesetzlichen Vorschriften von mindestens 50%
- Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes
- Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBI. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen.
- Nachweis: Studienbeihilfbescheid
- Studierende aus Drittstaaten gemäß Anlage StubeiV