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Ergänzungsprüfungen Latein und Biologie

Latein

Für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin ist ein erfolgreicher Abschluss von mindestens 10 Wochenstunden aus Latein an einer höheren Schule bei der Zulassung zum Studium nachzuweisen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann (bspw. bei höheren Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein oder bei Studienberechtigungszeugnis) ist im Falle der Zulassung zum Studium vor vollständiger Ablegung der 1. Diplomprüfung die Zusatzprüfung aus Latein bzw. die Ergänzungsprüfung aus Latein positiv abzulegen (besondere Universitätsreife).

Sollten keine 10 Wochenstunden aus Latein an einer höheren Schule im Rahmen der Zulassung nachgewiesen werden können, muss eine Zusatzprüfung bzw. Ergänzungsprüfung aus Latein absolviert werden. Die positive Absolvierung der Zusatzprüfung bzw. Ergänzungsprüfung aus Latein hat vor vollständiger Ablegung der 1. Diplomprüfung zu erfolgen.

Die Ergänzungsprüfung aus Latein kann im Rahmen einer Lehrveranstaltung (VO) „Terminologie und Grammatik Latein“ an der Medizinischen Universität abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt über „i-med inside“ nach erfolgter Zulassung zum Studium.

Studierende haben allerdings auch die Möglichkeit die Ergänzungsprüfung aus Latein laut UBVO an einer anderen Universität zu absolvieren.

Der positive Nachweis muss erfolgen vor vollständiger Ablegung der 1. Diplomprüfung, also vor Abschluss des ersten Studienabschnittes (2 Semester) bei Human- bzw. Zahnmedizin.

Sobald Sie das Zeugnis/Zertifikat erhalten haben, müssen Sie dieses in der Abteilung Studierendenservices - Bereich Zulassung vorweisen, damit die Auflage aus Ihrem Studierendenakt ausgetragen werden kann.
Sollte dies verabsäumt werden ist ein Weiterstudieren oder auch ein Abschluss nicht möglich.

Die Zusatzprüfung bzw. Ergänzungsprüfung aus Latein entfällt, wenn der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss von mindestens 10 Wochenstunden aus Latein an einer höheren Schule im Rahmen der Zulassung erfolgt. Als Nachweis gilt die Stundentafel des Reife- oder Berufsreifeprüfungszeugnisses. Wenn die Wochenstunden nicht klar auf dem Zeugnis ersichtlich sind, ist eine ergänzende Bestätigung der höheren Schule im Rahmen der Zulassung vorzulegen.

 

Biologie

Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde muss im Rahmen der Zulassung nachgewiesen werden.

Der Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten der Medizinische Universität Innsbruck stellt gemäß § 2 Abs. 6 Universitätsberechtigungsverordnung in der Fassung BGBl II Nr. 258/2018 bis auf weiteres fest, dass die Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind und damit die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde für die Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin und Molekulare Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck entfällt.

Aufnahmeverfahren und Zulassung

Kontakt

Abteilung Studierendenservices
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck

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