Ablauf Eingangsprüfung:
Um einen möglichst effizienten Ablauf des Begutachtungsverfahrens in der Ethikkommission MUI zu gewährleisten, wurde im Zuge der Einführung des ECS das Verfahren und der zeitliche Ablauf vor der Sitzung neu strukturiert.
Die wesentlichsten Änderungen sind, dass die Einreichfrist nun 4 Wochen (davor 3 Wochen) vor der Sitzung endet. Weiters muss zu einem bestimmten Zeitpunkt für fristgerecht eingebrachte Anträge die formale Vollständigkeit vorliegen. Die formale Vollständigkeit wird nun tiefer geprüft als bisher.
Wichtige Eckdaten:
- Ende Einreichfrist: 4 Wochen vor der Sitzung um 23:59 Uhr (immer Donnerstag)
- Letztmögliche Nachbesserung zur Erreichung der formalen Vollständigkeit: Mittwoch nach Ende der Einreichfrist um 07:59 Uhr
- Erst mit der Nachricht „Eingangsbestätigung“ an den oder die Einreicher:in gilt der Antrag als formal vollständig eingereicht. Der Zeitpunkt, wann die letzte Eingabe durch den oder die Einreicher:in zur Erreichung der formalen Vollständigkeit gemacht wurde, entscheidet, in welcher Sitzung der Antrag behandelt wird. Das wird die Sitzung sein, für die die formale Vollständigkeit fristgerecht erreicht wurde.
Diese Fristen sind absolut. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden können keine Ausnahmen gewährt werden.