Aufnahmeverfahren barrierefrei
Medikamente
Sollten Sie am Testtag Medikamente, wie z.B. Tabletten, Tropfen, o.ä. mitnehmen, müssen diese nicht angemeldet werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine ganzen Verpackungen, sondern nur einzelne Blister ins Testlokal mitnehmen dürfen.
Abweichende Prüfungsmethode
Studienwerberinnen/Studienwerber mit einer Behinderung gemäß § 3 BGStG, welche sich ordnungsgemäß zum Aufnahmeverfahren angemeldet haben, können eine abweichende Prüfungsmethode beantragen. Dazu gehört z.B. auch das Anmelden medizinisch notwendiger Geräte.
Der Antrag (gem. §3 BGStG) muss binnen der gesetzlichen Frist gestellt werden und folgendes beinhalten:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (ANV Management Portal),
- Ärztliches Attest oder Gutachten und
- Beschreibung allfälliger medizinisch notwendiger Geräte (inklusive Foto des Geräts) insbesondere im Hinblick auf deren Bluetoothfähigkeit.
Die Uploadrichtlinien sind einzuhalten. Die Entscheidung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Aufnahmeverfahren direkt im ANV Management Portal mitgeteilt. Bitte nehmen Sie von Rückfragen vor Mitteilung Abstand.
ACHTUNG: Geräte, welche nicht korrekt angemeldet wurden oder Geräte, welche nicht genehmigt wurden, dürfen nicht mit in das Testgelände.
Raumbeschaffenheit
Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass nicht alle Testhallen ebenerdig sind bzw. sich die Toiletten nicht immer in der gleichen Ebene befinden. Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, kontaktieren Sie uns bitte ehestmöglich.
Fristen für Antragsstellung abweichende Prüfungsmethode
- MedAT-H: 01.04.2025 – 10.04.2025
- MedAT-Z: 01.04.2025 – 10.04.2025
- QMM-BSc: 26.05.2025 – 04.06.2025
- Pharm_SCI: 26.05.2025 – 04.06.2025
Die Entscheidung erhalten Sie direkt im ANV Management Portal.
Ohne Anmeldung und ohne weiters erfolgter Genehmigung seitens ANV-Leitung wird die Mitnahme beim Einlass jedenfalls verweigert werden.