Zulassung zum Masterstudium Molekulare Medizin
- Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren und Erhalt eines Studienplatzes
- Gültiges Reisedokument
- Abschluss des Bachelorstudiums Molekulare Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck oder eines dem Bachelorstudium Molekulare Medizin verwandten Bachelor- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Bescheid/Abschlusszeugnis, Urkunde Akademischer Grad, Akademisches Transcript, ev. Diploma Supplement - jeweils in Original und einfacher Kopie).
- Falls vorhanden: Sozialversicherungskarte eines österreichischen Sozialversicherungsträgers
- Die bestehenden Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften sind unbedingt zu beachten!
- Nachweis über mindestens 40 ECTS Credits (Praktika bzw. Übungen). Sollte dieser Nachweis nicht vollständig aber zumindest für 30 oder mehr ECTS Credits erbracht werden können, kann auf Antrag der Bewerber*innen eine bedingte Zulassung für ein Studienjahr erfolgen, in welchem die fehlenden ECTS-Credits, welche vom Studienrechtlichen Organ vorgeschrieben werden, nachgeholt werden müssen.
- Des Weiteren müssen folgende ECTS-Credits in definierten Fächern vorgelegt werden:
Fach | ECTS |
Anorganische Chemie | 1 |
Organische Chemie | 2 |
Biochemie | 4 |
Mathematik | 1 |
Statistik | 2 |
Molekularbiologie | 6 |
Zellbiologie | 6 |
Immunologie | 1 |
Virologie | 1 |
Bioinformatik | 4 |
Genetik/Genomik | 7 |
Sollte dieser Nachweis nicht vollständig, aber insoweit erbracht werden können, dass die fehlenden ECTS-Credits die Anzahl von 15 nicht übersteigen, kann auf Antrag des/der Bewerber*in eine bedingte Zulassung für ein Studienjahr erfolgen, in welchem die fehlenden Credits in Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Molekulare Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck nachgemacht werden müssen, die vom studienrechtlichen Organ vorgeschrieben werden. Können die fehlenden Credits durch Verschulden der bzw. des Studierenden nicht zeitgerecht nachgewiesen werden, erlischt die Zulassung zum Studium.
Personen, welche eine der genannten Unterlagen nicht vorlegen können bzw. die Unterlagen nicht nach den bestehenden Beglaubigungs- und/oder Übersetzungsvorschriften einreichen, können auch bei einer weiten Anreise nicht zugelassen werden.
Die Durchführung der Zulassung in der oben genannten Zeit mit allen geforderten Dokumenten sichert den Studienplatz für den Studienbeginn im jeweiligen Semester unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Begleichung des ÖH-Beitrages/Studienbeitrages innerhalb der Fristen.