Informationsveranstaltung: Rechtliche Situation im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz
Am 6. Dezember fand im großen Hörsaal im Centrum für Chemie und Biomedizin (CCB) eine Informationsveranstaltung über rechtliche Fragestellungen im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz statt. Zu dieser Veranstaltung konnte die Medizinische Universität Innsbruck die beiden Rechtsexperten Mag. Dr. Alfred Popper, Richter i.R. vom OLG Wien und MMag. Hannes Wandl von der Staatsanwaltschaft Wien als Vortragende gewinnen.
Der Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck und die Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit haben Experten aus der Praxis gebeten, zu haftungsrechtlichen Aspekten im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz zu referieren. „Die Informationsveranstaltung am 6. Dezember war der Auftakt für eine Vortragsreihe, die zum einen der Servicierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient, zum anderen einen wesentlichen Schritt in Richtung Rechtssicherheit darstellen soll“, erklärt Elisabeth Richter, Leiterin der Stabsstelle Sicherheit und Gesundheit der Medizinischen Universität Innsbruck.
Mag. Dr. Alfred Popper, Richter i. R. vom OLG Wien hielt einen Vortrag zum Thema „ArbeitnehmerInnenschutz im Labor, eine Frage der Haftung“. Über strafrechtliche Konsequenzen von Arbeitsunfällen im Labor referierte MMag. Hannes Wandl von der Staatsanwaltschaft Wien. Die wichtigsten Inhalte der Vorträge waren die möglichen verwaltungs-, zivil- und sogar strafrechtlichen Folgen von Verstößen gegen die Schutzbestimmungen von ArbeitnehmerInnen. Ausgeführt wurde auch, dass zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nicht nur etwa Sicherheitsfachkräfte treffen können, sondern jeden Vorgesetzten und Verantwortlichen, der MitarbeiterInnen nicht ausreichend in ihren Aufgaben unterweist und beaufsichtigt. Damit wurde auch die Eigenverantwortung im Zusammenhang mit Eigen- und Fremdgefährdungen betont. Gegenstand der Diskussion waren auch die möglichen Folgen von Arbeitsunfällen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für verantwortliche Vorgesetzte bis hin zur Universität. „Damit wird ein weiterer Schritt im Sinne eines verantwortungsvollen Umganges mit Arbeitssicherheit und damit auch mit der Vermeidung von Haftungen aus zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Sicht aller Beteiligten gesetzt“, erklärt Elisabeth Richter.
Die Folien der Vortragenden können auf den Webseiten der Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit heruntergeladen werden. Die Stabsstelle ist eine zentrale Anlaufstelle für den ArbeitnehmerInnenschutz an der Medizinischen Universität Innsbruck. Zu den Aufgaben gehört die Bearbeitung und fachliche Prüfung von Bewilligungsverfahren, Verwaltung und Koordination des gesamten Bereiches des ArbeitnehmerInnenschutzes und Tätigkeiten als Sicherheitsfachkraft in den Verwaltungsbereichen. So ist die Stabsstelle beispielsweise mit Mutterschutzevaluierungen und Unfallmeldungen beschäftigt. Darüber hinaus fällt in den Aufgabenbereich der Stabsstelle auch die Implementierung eines Risikomanagement -Systems für die Medizinische Universität.
Weiterführende Links:
Vortrag: Mag. Dr. Alfred Popper, Richter i. R. des OLG Wien: https://www.i-med.ac.at/stst_sicherheit/docs/Arbeitnehmerschutz-im-Labor---Ein-Frage-der-Haftung.pdf
Vortrag: MMag. Hannes Wandl, Staatsanwaltschaft Wien: https://www.i-med.ac.at/stst_sicherheit/docs/Strafrechtliche-Konsequenzen-von-Arbeitsunfaellen.pdf
Stabsstelle Sicherheit und Gesundheit: https://www.i-med.ac.at/stst_sicherheit/index.html
(B. Hoffmann, E. Richter)