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Rektor-Lochs_neu

Stellungnahme des Rektors zum OGH Urteil Studienverzögerung

Dieses Urteil hat durchaus politisches Gewicht. Es besagt im Grunde: Wenn der Staat gesetzlich den freien Zugang zu den Universitäten garantiert, muss er den Universitäten auch die Mittel zur Erfüllung dieses Auftrages zur Verfügung stellen. Das macht dieses Urteil nochmals ganz klar.

Ähnlich wurde letztes Jahr auch die Beschwerde der WU Wien entschieden, die das BMWF auf Erhöhung des Budgets „geklagt“ hatte, weil sie deutlich mehr Studierende zur betreuen hatte, als in der Leistungsvereinbarung festgehalten worden ist. Auch in diesem Fall wurde das Budget erhöht. Insofern stellt die Entscheidung für die Universitäten eine Unterstützung in der Diskussion um Budgets dar.
Für die Medizinischen Unis ist die Problematik durch die Zugangsregelung bereits seit 2006 geregelt. Die Zahl der Studienplätze pro Medizinischer Universität ist genau festgelegt und jeder kann erfahren, ob noch ein Platz frei ist oder nicht. Für diese Zahl der Studierenden hat die Uni dann auch die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, dass sie ihr Studium regelrecht fortführen können. In Innsbruck hat es diesbezüglich noch keine Beschwerde gegeben. Allerdings hält auch bei den Medizinischen Unis die Budgetentwicklung nicht mit den Kosten für die Studienplätze Schritt.


Was wären mögliche Konsequenzen des Urteils?
1. Die Studienplatzfinanzierung an den Universitäten könnte rasch eingeführt werden. Damit ist klar für wie viele Studierende an einer Uni Platz ist und diese Plätze werden auch vergeben. Darauf haben die Studienanwärter Anspruch. In Deutschland wurde ein ähnliches System bereits vor langem als Kapazitätsverordnung eingeführt.
2. Die Studienplätze werden in allen Fächern begrenzt. Dies bedeutet nicht notwendiger weise eine Reduktion der Studienplätze insgesamt, aber es könnte eben nur eine durch das Budget vordefinierte Zahl an Plätzen angeboten werden. Die Zugangsregelungen könnten dadurch auf weitere Fächer ausgeweitet werden. Der freie Zugang ist derzeit ein „Alleinstellungsmerkmal“  der Universitäten. An Gymnasien, Fachhochschulen und PHs z. B. gibt es eine klar definierte Zahl von Studienplätzen mit Aufnahmsregelungen. Dort gibt es keinen freien Zugang. Der Staat müsste sich zu einem ähnlichen System auch bei den Universitäten bekennen.
3. Wenn keines von beiden kommt, könnte eine Flut von Klagen folgen.

 

(A. Döbele)

 

 

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