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Darstellung Richard III (Fotolia_Georgios Kollidas) und Prof. Walther Parson bei der DNA-Analyse. (Gerichtsmedizin Innsbruck/ Lorbeg)

Richard III: Älteste bekannte DNA-Identifikation

Durch DNA-Analysen konnte geklärt werden, dass es sich bei einem Skelettfund in Leicester (GB) um König Richard III handelt. Zwischen dem Tod und dem Auffinden des Skeletts sind 527 Jahre vergangen. Damit stellt diese Untersuchung die älteste bekannte DNA-Identifikation dar. Ao.Univ.-Prof. Dr. Walther Parson vom Innsbrucker Institut für Gerichtliche Medizin (Direktor: o.Univ.-Prof. Dr. R. Scheithauer) war beteiligt.

Richard III fiel am 22. August 1485 in der Schlacht bei Bosworth und wurde in der ehemaligen Grayfriars Church im Franziskanerkloster Leicester begraben. An der mutmaßlichen Stelle wurde 2012 ein menschliches Skelett ausgegraben. Archäologische und osteologische Untersuchungen sowie Radiokarbondatierungen ergaben übereinstimmende Ergebnisse, die auf die menschlichen Überreste Richards III hinwiesen.

Wissenschaftliche Untersuchungen
Zahn- und Knochenproben des Skeletts wurden molekulargenetisch an den Universitäten Leicester, York, Toulouse und Kopenhagen untersucht. Die DNA-Ergebnisse wurden mit jenen heute lebender Verwandter des Königs verglichen, um die Identität des Skeletts zu klären. Sowohl die genetischen als auch die früher erhobenen nicht-genetischen Befunde wurden gemeinsam statistisch bewertet.

Untersuchungsergebnisse

1. Geschlechtsbestimmung

Die genetischen Untersuchungen zum Geschlecht der Skelettproben ergaben, dass diese von einem Mann stammen.

2. Mitochondriale DNA Untersuchungen

Mitochondriale DNA (mtDNA) Untersuchungen dienen der Verwandtschaftsanalyse über die mütterliche Erblinie, da nur Frauen die mtDNA an ihre Kinder weitergeben. Für die vorliegenden Untersuchungen stellten zwei heute lebende Personen DNA-Proben zur Verfügung: Michael Ibsen und Wendy Duldig, die über 19 bzw. 21 Generationen mit Richard III über die mütterliche Linie direkt verwandt sind.

Die Untersuchungen ergaben eine vollständige Übereinstimmung des gesamten mitochondrialen Genoms (ca. 16570 Nukleotide) zwischen den Skelettproben (insgesamt 16 Probennahmen) und der mtDNA von Michael Ibsen. Jene von Wendy Duldig wich im gesamten untersuchten mitochondrialen Genom von Ibsen, und damit auch vom Skelett, lediglich an einer einzigen Position ab. Diese Position 8994 ist dafür bekannt, dass sie in der menschlichen Evolution häufiger Mutationsereignissen unterliegt, was den Schluss nahelegt, dass es in der Erblinie von Wendy Duldig auch zu diesem Mutationsereignis kam.

Für die statistische Bewertung der mtDNA Ergebnisse wurde die international renommierte mtDNA Datenbank EMPOP zurate gezogen, die Walther Parson am Institut für Gerichtliche Medizin in Innsbruck entwickelte und betreut. Die Datenbank ist gleichzeitig auch Qualitätsorgan der forensischen Molekulargenetik.

Der für statistische Untersuchungen relevante Abschnitt der ermittelten mtDNA Daten, die sogenannte Kontrollregion, umfasst ca. 1100 Nukleotide. Die Ergebnisse der mtDNA Kontrollregion waren sowohl für die Skelettproben, als auch für die Proben von Ibsen und Duldig identisch. In der EMPOP Datenbank von 26.127 europäischen Einträgen wurde diese mtDNA bislang nicht beobachtet, ebenso nicht in einem anderen Datensatz von 1.832 britischen Proben, die in einem Teilabschnitt der Kontrollregion untersucht wurden.

Damit ist diese mtDNA statistisch gesehen selten, was den Hinweis erhärtet, dass es sich bei dem Skelett um jenes von Richard III handelt.

3. Y-Chromosomale DNA Untersuchungen

Y-chromosomale Untersuchungen dienen der Verwandtschaftsanalyse über die väterliche Linie, da nur Männer Y-Chromosomen tragen. Diese wurden an fünf heute lebenden Männern durchgeführt, die über 24 bis 26 Generationen mit Richard III verwandt sind.

Die Analyse ergab in einem der fünf Männer unterschiedliche Y-DNA Ergebnisse zu den anderen vier. Damit ist dieser Mann mit den anderen nicht über die väterliche Linie verwandt. Dies legt den Schluss nahe, dass es sich dabei um ein „fälschliches Vaterschaftsereignis“ handelt, das aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse der fünf Männer zueinander in einer der letzten vier Generationen stattgefunden haben muss.

Die Y-DNA Untersuchungen der Skelettteile ergaben ein Muster, dass mit keinem der beiden aus den fünf lebenden Männern übereinstimmt. Dieses Ergebnis kann damit zusammenhängen, dass es in den 19 Generationen zwischen Richard III und dem Vorfahren der fünf lebenden Männern zu zumindest einem weiteren fälschlichen Vaterschaftsereignis gekommen ist. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt in dem vorliegenden Stammbaum bei 16%, wenn man von einer durchschnittlichen Rate in der Bevölkerung von 1-2% ausgeht (konservative Annahme).

4. Statistische Bewertung der Untersuchungsergebnisse

Die statistische Bewertung erfolgte durch Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dabei wird die Hypothese H1 (das Skelett stammt von Richard III) mit der Hypothese H2 (das Skelett stammt nicht von Richard III) ins Verhältnis gesetzt. Die Untersuchungsergebnisse werden eingebracht, um die Verhältniszahl zu berechnen. Liegt die Verhältniszahl für die erhobenen Daten unter dem Wert 1, unterstützt das H2, liegt sie über dem Wert 1, spricht das für H1. Die gesamten genetischen und nicht-genetischen Befunde resultierten bei konservativer Betrachtung in einer Verhältniszahl von 6,7 Millionen.

Damit gibt es keinen begründeten Zweifel, dass das Skelett nicht von König Richard III stammt.

(Quelle: www.gerichtsmedizin.at)

Weiterführende Informationen:

Nature Communications: http://www.nature.com/ncomms/2014/141202/ncomms6631/full/ncomms6631.html

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