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Neuerungen zu Artikel 9 PHARMIG-Verhaltenscodex: Offenlegung geldwerter Leistungen

In Hinblick auf die Offenlegung gemäß Artikel 9 PHARMIG-Verhaltenscodex hat die MUI eine einheitliche Vorgehensweise vereinbart. Künftig ist es nicht mehr erforderlich, bei jeder einzelnen Zuwendung die Zustimmung zur Veröffentlichung zu geben.

Im Juli 2014 trat der PHARMIG-Verhaltenscodex in Kraft. Artikel 9 dieses Kodex verpflichtet pharmazeutische Unternehmen, sämtliche geldwerte Leistungen in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Spenden und Förderungen, Veranstaltungen (Tagungs- oder Teilnahmegebühren, Unterstützung von Institutionen oder von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte sowie Reise- und Übernachtungskosten) sowie Dienst- und Beratungsleistungen samt Auslagen an Angehörige der Fachkreise und Institutionen zu dokumentieren und offenzulegen. Ab dem Jahr 2016 hat diese Offenlegung jährlich auf einer öffentlich zugänglichen Website in deutscher oder englischer Sprache über den Berichtszeitraum des vorangehenden Kalenderjahres zu erfolgen.

Die Medizinische Universität Innsbruck hat die Zustimmung zur Offenlegung geldwerter Leistungen der pharmazeutischen Unternehmen gegenüber dem Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) abgegeben. Dies hat den Vorteil, dass sich die pharmazeutischen Unternehmen künftig direkt an PHARMIG wenden können und einzelne Anfragen an die MUI obsolet werden.

Die Offenlegung geldwerter Leistungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung kann gemäß Artikel 9.5 VHC ohne namentliche Nennung der beteiligten Personen oder Institutionen erfolgen. Im Zusammenhang mit Spenden und Förderungen, Veranstaltungen sowie Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt die Offenlegung unter Nennung der Medizinischen Universität Innsbruck und der jeweiligen Universitätsklinik bzw. Organisationseinheit.

Weitere Informationen:

Offenlegung geldwerter Leistungen gemäß Artikel 9 PHARMIG-Verhaltenscodex (Intranet)

Allgemeine Informationen zum PHARMIG-Verhaltenscodex       

PHARMIG-Verhaltenscodex (pdf.-Download)

Für Rückfragen steht Ihnen auch das Servicecenter Forschung zur Verfügung.  

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