Beurlaubung
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester insbesondere wegen
Ableistung eines Präsenz-, oder Zivildienstes
Schwangerschaft
Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
länger dauernde Erkrankung
Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
zu beurlauben.
Das Formular zur Beurlaubung finden Sie hier.
Der ÖH Beitrag muss unabhängig von der Beurlaubung jedes Semester in der vorgegebenen Frist entrichtet werden.
Der Antrag auf Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen (1. Oktober für Wintersemester, 1. März für Sommersemester).