Die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für Eltern im Überblick
Liebe Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck,
auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen, Kontakte und Formulare zu dem Thema Familie und Beruf. Sollten Sie gerade Familienzuwachs planen, erwarten oder bereits bekommen haben, möchten wir Sie dazu herzlichst beglückwünschen und Sie mit dieser Seite organisatorisch unterstützen.
Häufig gestellte Fragen - FAQs:
- Mitteilung der Schwangerschaft
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Mutterschutzzeiten
- Beginn der Karenzzeit
- Teilung der Karenz
- Kinderbetreuungsgeld NEU
- Kinderbetreuung
- Anspruch auf Elternteilzeit
- Der Wiedereinstieg
- Informationen & Broschüren
Wichtige Schritte vor und nach der Geburt eines Kindes:
- Die Meldung der Schwangerschaft
- Frühkarenz
- Karenzurlaub n. d. MSchG/VKG
- Sonderurlaub
- Die Meldung der Geburt eines Kindes
- Wohnsitzanmeldung
- Weitere wichtige Behördenwege
- Meldung der Geburt eines Kindes an der Medizinischen Universität Innsbruck
- Die einmalige Geldaushilfe der Medizinischen Universität Innsbruck
- Ihr Geschenk vom Betriebsrat
- Ihr Geschenk von der Direktion und dem Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit
- Die Meldung bei der Sozialversicherung / BVA
- Finanzielles
- Geringfügige Beschäftigung während der Karenz n.d. MschG
- Die „Aktion Wiedereinstieg“ der Medizinischen Universität Innsbruck
- Wichtige Informationen für alle Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck
- Wichtige bereichsspezifische Informationen
Die wichtigsten Kontakte im Überblick:
- Abteilung Personal
- Arbeiterkammer Tirol
- Arbeitsinspektorat Tirol
- Betriebsärztliche Betreuung
- Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal
- Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal
- Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit
- Nützliche Links
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Links zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Mutterschutz, dem Kinderbetreuungsgeld und der Kinderbetreuung etc.
Mitteilung der Schwangerschaft
Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, sollte der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt werden, denn ab diesen Zeitpunkt gelten für die Schwangere die Mutterschutzbestimmungen (u.a. Kündigungs- und Entlassungsschutz).
Alle wichtigen Informationen zur Meldung einer Schwangerschaft finden Sie unter:
Arbeiterkammer: Bekanntgabe der Schwangerschaft
WKO: Meldepflichten und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Ab der Meldung einer bestehenden Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung oder vier Wochen nach Ende der Karenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Alle wichtigen Informationen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz finden Sie unter:
Mutterschutzzeiten
Ein absolutes Beschäftigungsverbot beginnt acht Wochen vor der Geburt und besteht bis acht Wochen nach der Entbindung. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung um diese Zeit. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf zwölf Wochen. Spätestens bis Ende des Mutterschutzes muss dem Arbeitgeber gemeldet werden, ob eine Karenz beansprucht wird.
Alle wichtigen Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter:
Beginn der Karenzzeit
Die Karenz beginnt im Anschluss an den Mutterschutz und endet spätestens am 2. Geburtstag des Kindes.
Alle wichtigen Informationen rund um die Karenz finden Sie unter:
Teilung der Karenz
Die Karenz kann mit dem anderen Elternteil geteilt werden, wobei ein Karenzteil mindestens zwei Monate betragen muss. Beachten Sie bitte, dass Sie den Arbeitgeber schriftlich über Ihre Karenzpläne informieren müssen.
Väter in der Karenz, die ein Beschäftigungsverhältnis an der MUI haben und eine min. sechs Monate durchgehende Karenz in Anspruch genommen haben, erhalten dadurch ebenso die Möglichkeit an der „Aktion Wiedereinstieg“ der Medizinischen Universität teilzunehmen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Kinderbetreuungsgeld NEU
Sie können zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto oder dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wählen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
tirol.gv.at: Kindergeld Plus
Arbeiterkammer: Kinderbetreuungsgeld
Arbeiterkammer: Kinderbetreuungsgeld, Online-Rechner
Kinderbetreuung
Nach Ende der Karenzzeit hat die Arbeitnehmerin das Recht an ihren Arbeitsplatz oder an einen zumindest gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor ihrer Karenz zurückzukehren. Ausnahmeregelung bei Vertragsbediensteten: Diese Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz wie vor ihrer Karenz, soweit dieser noch existiert.
Achtung! Der Kündigungsschutz endet immer vier Wochen nach Ende der Karenz!
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Anspruch auf Elternteilzeit
Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht,
- wenn ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren vorliegt
Der Rechtsanspruch gilt bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr des Kindes. Nach Beendigung der Elternteilzeit besteht ein Recht zum ursprünglichen Arbeitsausmaß zurückzukehren.
Alle wichtigen Informationen zur Elternteilzeit finden Sie unter:
Der Wiedereinstieg
Für die Planung Ihres Wiedereinstiegs besprechen Sie sich mit Ihrer Leitung und übermitteln Sie etwaige Vereinbarungen an die Abteilung Personal.
Des Weiteren unterstützt die Medizinische Universität Innsbruck seine Mitarbeiter*innen bei diesem Prozess auf organisatorischer als auch auf finanzieller Ebene. Für Beratungstermine und Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg und die „Aktion Wiedereinstieg“, wenden Sie sich direkt an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität der Medizinischen Universität Innsbruck.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Alle wichtigen Informationen im Überblick finden Sie in folgenden Broschüren:
PDF – Arbeiterkammer „Ein Baby kommt“
PDF – Arbeiterkammer „Elternfahrplan“
PDF – Arbeiterkammer „Elternkalender“
PDF – Arbeiterkammer „Familienzuwachs“
PDF - Arbeiterkammer „Steuertipps für Eltern“
PDF – Arbeiterkammer „Mutterschutz“
PDF – Arbeiterkammer „Elternkarenz“
PDF – Arbeiterkammer „Elternteilzeit“
PDF – Arbeiterkammer „Kinderbetreuungsgeld“
Wichtige Schritte vor- und nach der Geburt eines Kindes
1. Die Meldung der Schwangerschaft
Das Antragsformular für die Meldung einer Schwangerschaft finden Sie unter:
PDF - Antragsformular für die Meldung einer Schwangerschaft
Sollte der Bedarf auf eine Frühkarenz gegeben sein finden Sie das Formular „Ansuchen um Frühkarenz“ unter:
Abteilung Personal: Frühkarenz
3.Karenzurlaub n. d. MSchG/VKG:
Das Ansuchen um Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz/Väter-Karenzgesetz finden Sie unter:
Abteilung Personal: Ansuchen um Karenzurlaub
Der gewordene Vater hat jedenfalls Anspruch auf drei Tage
Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts; alle Informationen und das passende Formular dazu finden Sie unter:
Abteilung Personal: Sonderurlaub
Abteilung Personal: Richtlinien-Sonderurlaub
5. Die Meldung der Geburt eines Kindes
Die Anmeldung der Geburt eines Kindes ist ebenso bei dem zuständigen Standesamt, inkl. mit den erforderlichen Unterlagen zu machen. Genauere Informationen dazu finden Sie unter:
Oesterreich.gv.at: Familie und Partnerschaft
Die Anmeldung des Wohnsitzes kann zugleich mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen. Sollte dies nicht gleichzeitig durchgeführt werden, müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation die Meldung bei der Meldebehörde des Wohnsitzes erledigen. Informationen dazu finden Sie unter:
Oesterreich.gv.at: Familie und Partnerschaft
7. Weitere wichtige Behördenwege
Weitere relevante Behördenwege nach der Geburt eines Kindes finden Sie unter:
Oesterreich.gv.at: Familie und Partnerschaft
8. Meldung der Geburt eines Kindes an der Medizinischen Universität Innsbruck
Der Abteilung Personal ist das ausgefüllte Formular “Meldung der Geburt eines Kindes“ zu übermitteln.
PDF - Formular “Meldung der Geburt eines Kindes“
9. Die einmalige Geldaushilfe der Medizinischen Universität Innsbruck
Der Antrag auf “Einmalige Geldaushilfe“ aus Anlass der Geburt eines Kindes ist der Abteilung Personal zu übermitteln.
Formular unter:
Abteilung Personal: Einmalige Geldaushilfe
10. Ihr Geschenk vom Betriebsrat
Betriebsrat für das allgemeine Personal:
Zur Geburt eines Kindes beglückwünscht Sie der Betriebsrat mit einem Einkaufsgutschein in Höhe von € 60,- (Bitte mit Kopie der Geburtsurkunde vorbeikommen). Weitere Informationen finden Sie unter:
Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal
Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal:
Der Betriebsrat beglückwünscht Sie mit einem „Kindergeld“ von € 200,- (einmalig einem der beiden Elternteile). Weitere Informationen finden Sie unter:
Betriebsrat für das Wissenschaftliche Personal
11. Ihr Geschenk von dem Rektorat und dem Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit
Zur Geburt eines Kindes beglückwünscht Sie das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität. Das Paket für Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck enthält diverse Aufmerksamkeiten für die ganze Familie inklusive Informationsmaterial zur Kinderbetreuung, welches zur Geburt des Kindes überreicht wird.
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: MUI-Familienstartpaket
12. Die Meldung bei der Sozialversicherung / BVA
Die Meldung bei der Sozialversicherung wird üblicherweise vom Standesamt übermittelt. Informationen dazu finden Sie auf der BVA Homepage:
BVA: Meldung bei der Sozialversicherung
Informationen bezüglich der Familienbeihilfe, Familienbonus und ggf. Alleinverdienerabsetzbetrag/ Alleinerhalterabsetzbetrag erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt, der Abteilung Personal oder der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen. Informationen dazu finden Sie unter:
Abteilung Personal
Abteilung Finanzen und Rechnungswesen
Bmf.gv.at: Finanzamt
14. Geringfügige Beschäftigung während der Karenz n.d. MschG
Den Antrag auf geringfügige Beschäftigung während der Karenz nach dem MschG/VKG* finden Sie unter:
Abteilung Personal: Antrag auf geringfügige Beschäftigung
15. Die „Aktion Wiedereinstieg“ der Medizinischen Universität Innsbruck
Die Richtlinien und das Antragsformular für die „Aktion Wiedereinstieg“ der Medizinischen Universität Innsbruck finden Sie unter:
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: Aktion Wiedereinstieg
Für Informationen, Beratung, Vermittlung und Förderungen wenden Sie sich direkt an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit, den Betriebsrat oder die Personalabteilung der Medizinischen Universität Innsbruck. Kontakte finden Sie unter:
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit
Abteilung Personal
Betriebsrat für das Wissenschaftliche Personal
Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal
InfoEck der Generationen
Stadt Innsbruck: Schwangerschaft und Geburt
Oesterreich.gv.at: Familie und Partnerschaft
Wichtige Informationen für alle Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck:
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen im Überblick:
Wichtige Informationen und Kontakte bezüglich Fragen zur Gefährdung am Arbeitsplatz
PDF – Bei Fragen zur konkreten Gefährdung am Arbeitsplatz
Wichtige Informationen zu der Aktion Wiedereinstieg und alles Rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Aktion Wiedereinstieg
Wichtige Informationen zu unserem MUI-Kindergarten und dem Anmeldeprocedere.
Informationen zu dem MUI-Kindergarten
Wichtige bereichsspezifische Informationen:
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen zu diversen bereichsspezifischen Fragen.
Wichtige Informationen zum Mutterschutz für alle Mitarbeiterinnen die im Labor arbeiten.
PDF - Spezielle Informationen zum Mutterschutz für im Labor tätige Kolleginnen
Wichtige Hinweise zum Mutterschutz für alle Mitarbeiter*innen die im Labor arbeiten.
PDF – Spezielle Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst
Die wichtigsten Kontakte im Überblick:
Julia Hewitt B.A.
Tel.: +43 512 9003 71857
E-Mail: julia.hewitt@i-med.ac.at
Carmen Scirè-Riedl BEd
E-Mail: carmen.riedl@i-med.ac.at
Tel.: +43 512 9003 71854
Informationen zu Beratungsanfragen finden Sie im Referat für Kinderbetreuung & Vereinbarkeit
Personalsachbearbeiter*innen finden Sie unter: https://www.i-med.ac.at/pa/bereiche/
Vorsitzender Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Freysinger
Tel. +43 512 504 25858
E-Mail: betriebsrat-1-med@i-med.ac.at
https://www.i-med.ac.at/betriebsrat1
Vorsitzender Mathias Schaller
Tel.: +43 512 9003 70038
E-Mail: mathias.schaller@i-med.ac.at
Betriebsrätliche Betreuung von schwangeren Kolleginnen
Natalie Hauser
Tel.: +43 512 9003 71017
E-Mail: natalie.hauser@i-med.ac.at
Dr. Olaf Riccabona
Frauen-Kopfklinik Gebäude (Haus 3) 5.Obergeschoss Nord-Ost Seite
Tel.: +43 664 5210561 oder DW: 27527
E-Mail: olaf.riccabona@i-med.ac.at
Sozialpolitische Abteilung
AK Tirol, Maximilianstrasse 7, 6010 Innsbruck,
Tel.: 0800 22 55 22 1616
E-Mail: sozialpolitik@ak-tirol.com
Arbeitsinspektionsärztlicher Dienst
Tel.: +43 512 249 04
Nützliche Links
Nützliche Links zur Schwangerschaft und Geburt
Nützliche Links zur Elternkarenz
Links und Informationen zum Wiedereinstieg und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nützliche Informationen und Links zur Kinderbetreuung
Nützliche Links zur Erziehung und Beratung
Informationen zur (Fremd-)Sprache
Nützliche Informationen und Links zur kindgerechten Ernährung
Der Link zu allen wichtigen Formularen der Medizinischen Universität Innsbruck:
Bei Fragen rund um das Thema Kind, Familie und Beruf stehen wir Ihnen natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich gern jederzeit an Ihre Betriebsräte, die Personalabteilung oder an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit wenden.