Einzureichende Unterlagen für Klinische Prüfungen von Arzneimitteln
ACHTUNG:
Seit 31.01.2023 können neue Anträge auf klinische Prüfungen von Arzneimitteln nur mehr im CTIS gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Plattform der CTR Ethikkommissionen Österreichs.
Wichtig: Alle Studien gemäß "alter Rechtslage" waren bis 31.01.2025 zu beenden oder rechtzeitig (vor 31.01.2025) in die CTR bzw ins CTIS zu transitieren.
Ab 31.01.2025 gilt in Österreich nur mehr das "neue AMG" idF BGBl. I Nr. 8/2022.