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Von Antragsteller:in und Prüfärzten:innen unterschriebenes Einreichformular (ECS) muss einen QR-Code aufweisen

 

Zum Schutz der Studie ist auf allen Dokumenten, welche aus dem ECS herunter geladen werden, ein QR-Code links unten aufgedruckt.

Dieser Code identifiziert den ECS-User und die Version.

Wichtig: Das von Antragsteller:in und Prüfärzt:innen unterschriebene Einreichformular muss diesen QR-Code aufweisen. Damit ist nachgewiesen, dass die zutreffende Version des Einreichformulars unterschrieben wurde. Der QR-Code wird gebraucht damit die Geschäftsstelle das Dokument im ECS verifizieren kann.

Möglicher Fehler: Manchmal fehlt auf dem Ausdruck der QR-Code, obwohl er auf dem heruntergeladenen PDF vorhanden ist. Dieses Problem kann zum Beispiel mit Ihrem Druckertreiber zusammenhängen. Bitte wählen Sie ggf. einen anderen Drucker.