Retrospektive Auswertungen von Patient:innendaten zu wissenschaftlichen Zwecken – Begriffsklärung
Retrospektive Datenauswertung: Dabei werden ausschließlich zulässigerweise für andere Zwecke erhobene Daten einer statistischen Auswertung zugeführt. Es werden keine neuen Daten generiert, d.h. KEINE neuen Befundungen, keine Laboranalysen von Restproben und keine Patient:innenbefragungen durchgeführt. Es darf auch in anderer Weise kein Kontakt mit den betreffenden Patient:innen aufgenommen werden (z.B. zum Zweck der Statuserhebung).
Daten-Registerstudien: Die Einrichtung von Datenregistern zu wissenschaftlichen Zwecken ist bekanntermaßen ethikkommissionspflichtig. Soll aus einem genehmigten Daten-Register in weiterer Folge eine Datenauswertung erstellt werden welche nicht vom bereits genehmigten Daten-Register-Projekt umschrieben war, so ist hierfür ein gesonderter Antrag an die Ethikkommission zu richten.
Wissenschaftliche Zwecke: Diplomarbeiten und Dissertationen sind von Gesetz wegen wissenschaftliche Arbeiten. Dient eine Auswertung als Grundlage für eine Veröffentlichung in jeglicher Form, so erfolgt die Auswertung ebenso zu „wissenschaftlichen Zwecken“.