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Exportieren/importieren ihrer Studie

 

Sie können eine bereits eingereichte Studie aus dem ECS exportieren („Quell-ECS“). Dazu klicken Sie im Tab „Generell – Status“ auf „Export“ und speichern Sie die Exportdatei. Beachten Sie, dass der vorgeschlagene Speicherplatz eine Einstellung Ihres Browsers ist und sich die Datei daher, je nach Einstellung Ihres Browsers, in einem anderen Ordner befindet (z.B. im Download-Ordner). Der Export ist beschränkt auf den jeweiligen Stand des Gesamtantrages; ein Export von einzelnen Meldungen, Amendments etc. ist nicht möglich.

 

Zum Importieren in das „Ziel-ECS“ (bei Wiedereinreichung o.ä. können Quell- und Ziel-ECS auch identisch sein) verwenden Sie im Menüpunkt „Studien“ den Unterpunkt „Import“. Die importierte Studie ist eine Kopie der zuvor exportierten, lediglich Dokumente die als Typ „Prüferinformation (Investigator's Brochure)“ im Quell-ECS verzeichnet sind, fehlen in der Exportdatei und im „Ziel-ECS“.

 

Als Einreicher:in und Sicherheitsmeldungsersteller:in ist im „Ziel-ECS“ naturgemäß derjenige ECS-User verzeichnet, welcher den Import ins ECS vorgenommen hat. Sie können die importierte Studie bearbeiten, zwischenspeichern oder gleich einreichen. Bei Export einer multizentrischen Arzneimittelprüfung aus dem ECS der Leitethikkommission und Import bei Lokalen Ethikkommissionen nicht vergessen: Umstellen des Auswahlfeldes „AMG – einreichen als“ von „multizentrisch, Leit-Ethikkommission“ auf „multizentrisch, lokale Ethikkommission“.