Versicherung - zusätzliche Informationen bzw. Ausnahmen:
Ausnahme:
Bei klinischer Prüfung mit Sponsor Medizinische Universität Innsbruck oder Tirol Kliniken GmbH und wenn die Versicherung über den jeweiligen Rahmenvertrag abgeschlossen ist: In diesen Fällen genügt das Vorliegen der Versicherungsbestätigung.
Nachreichung:
Versicherungsdokumente können nachgereicht werden, sind aber Voraussetzung, damit das Votum ausgestellt werden kann.
Erläuterung:
Die Ethikkommission hat zu prüfen, ob für Studienteilnehmende ein adäquater Versicherungsschutz gemäß österreichischer Rechtslage gegeben ist. Bei Studien, für die eine Versicherung abzuschließen ist, sind daher die angeführten Dokumente ins ECS als Dokumententyp "Versicherungsbestätigung" hochzuladen.