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Projektkategorien

Institutionelle Forschungsförderung

Definitionen:
Hierunter fallen alle Zuwendungen der öffentlichen Hand (z.B. Grants), die sich durch wissenschaftliche Kompetitivität auszeichnen. Typische Beispiele für Institutionelle Forschungsförderung sind die Förderprogramme des FWF, der FFG , der CDG oder EU-Programme wie „Horizon Europe“, sowie Förderungen durch die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Tiroler Nachwuchsförderungen, das National Insitutes of Health (NIH) oder Preise, welche über ein Peer Review Verfahren durch eine anerkannte Förderinstitution abgewickelt werden wie z.B. der Wittgensteinpreis, EU-MSCA Preise oder der FWF-ASTRA-Preis.

Abgrenzungsmerkmale
Die Förderstelle ist eine öffentlich und/oder staatlich anerkannte Förderinstitution, die Forschungsförderung zum Ziel hat. Die Auswahl der Projekte erfolgt mittels externem Peer-Review-Verfahren. Die Nutzungsrechte an den Ergebnissen verbleiben bei der MUI und/oder allfälligen ProjektpartnerInnen. Am Ende des Projektes besteht die Pflicht zur Berichtslegung über die Verwendung der Mittel.

Meldung
Eine Meldung ist vor Antragstellung an die Förderstelle via elektronische Projektakte verpflichtend einzubringen.

Vertragliche Umsetzung
Diese gestaltet sich gemäß den geltenden Vorgaben der jeweiligen Förderstelle.

Ergebnisse
Unter Beachtung der Förderbedingungen (z.B. open access policy) sind zwischen den Forschungspartner*innen Informations- und Offenlegungspflichten, Nutzungsrechte und Publikationsrechte vertraglich zu vereinbaren.
Die Eigentums- und Nutzungsrechte an den Ergebnissen sind angemessen abzubilden, z.B. auch um weitere Forschung zu ermöglichen.

IP-Nutzung
Unter Beachtung der Förderbedingungen:
a) Der Background wird nur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt. Für eine kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall eine gesonderte vertragliche, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
b) Der Foreground verbleibt bei der MUI. Eine Ausnahme hierzu bildet ein etwaig geltend gemachter Nutzungsvorbehalt durch die Förderstelle.
c) Eine kommerzielle Nutzung des Foregrounds ist jedenfalls durch geeignete, vertraglich gesonderte Vereinbarung abzubilden, unter Beachtung des Datenschutzes- und anderer rechtlich einschlägiger Vorgaben.

Im Falle einer Kooperation zusätzlich zu beachten sind:
a) Der Background 1 wird nur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt. Für kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall eine gesonderte vertragliche, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
b) Der Foreground 2: Eine Forschungslizenz zur Durchführung des Projekts ist unerlässlich. Über das Projektende hinaus bedarf es einer für alle Partner bindenden Vereinbarung.
c) Eine kommerzielle Nutzung des Foregrounds ist jedenfalls durch geeignete, vertraglich gesonderte Vereinbarungen abzubilden, unter Beachtung des Datenschutzes- und anderer rechtlich einschlägiger Vorgaben.

Kalkulation/Finanzplan
Ist verpflichtend vor Einreichung des Antrags bei der Förderstelle unter Berücksichtigung aller Vorgaben der Förderstelle beizubringen.

Wirtschaftl. Ziel
Die Durchführung soll möglichst kostendeckend erfolgen.

Kostenersatz zu indirekten Kosten an die Universität
Der Kostenersatz entspricht den Overheadsätzen der Förderstelle, abzüglich etwaiger benötigter Ausfinanzierung.. In jedem Fall ist ein Overhead in der maximal möglichen Höhe zu beantragen.

Rückfluss Kostenersatz
25% des Overheads werden auf das Vermögenskonto der einwerbenden Organisationseinheit zurückfließen.

Andere Forschungsförderung

Definitionen:
Hierunter fallen Forschungsförderungen, die ohne externes Review-Verfahren nach internationalen Standards zuerkannt werden, z.B. Zuschüsse von Vereinen, Fachgesellschaften oder Stiftungen. In diese Kategorisierung fallen auch diverse Geldleistungen von Unternehmen, die – im Unterschied zur Auftragsforschung – nicht mit einer Übertragung des Nutzungsrechts an die GeldgeberInnen verbunden sind.

Abgrenzungsmerkmale
Im Unterschied zur Institutionellen Forschungsförderung gibt es kein externes Peer-Review. Förderungen durch Gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen fallen jedenfalls (auch im Falle eines Peer Review Verfahrens) unter diese Kategorie. Ein Bericht über die Verwendung der Fördermittel ist möglich.

Meldung
Eine Meldung ist vor Antragstellung an die Förderstelle via elektronische Projektakte verpflichtend einzubringen.

Vertragliche Umsetzung
Soll durch verbindliche Zuwendungsschreiben oder vertragliche Vereinbarungen abgebildet und festgehalten werden.

Ergebnisse
Die Ergebnisse werden gehandhabt wie bei der Institutionellen Forschungsförderung.

IP-Nutzung
Die IP-Nutzung wird gehandhabt wie bei der Institutionellen Forschungsförderung.

Kalkulation/Finanzplan
Ist verpflichtend vor Finalisierung des Vertrages und Beginn der Arbeiten beizubringen.

Wirtschaftl. Ziel
Die Durchführung soll möglichst kostendeckend erfolgen.

Kostenersatz zu indirekten Kosten an die Universität
Entspricht den Overheadsätzen der Förderstelle, welche in maximal möglicher Höhe zu beantragen sind. Gibt es keine Vorgaben der Förderstelle müssen 25% auf die direkten Kosten aufgeschlagen werden. Einzige Ausnahme hierzu: Die Förderstelle gewährt laut Förderrichtlinie explizit keinen Overhead.

Rückfluss Kostenersatz
25% des Overheads werden auf das Vermögenskonto der einwerbenden Organisationseinheit zurückfließen.

Sonderfälle Spende/Sponsoring/Preis

Definitionen:
Spende:
Eine Spende ist eine Form der nicht-öffentlichen Forschungsförderung.

Sponsoring (nicht klinisch):
Beim unterstützenden Sponsoring stellt eine natürliche oder juristische Person Geld-, Sach- oder Dienstleistungen für eine Gegenleistung (wie z.B. Nennung des Firmennamens) zur Verfügung.

Preis:
Ein Preis ist ein für herausragende wissenschaftliche Leistung vergebener Geldbetrag.

Abgrenzungsmerkmale
Spende:
Es besteht keine Verpflichtung zur Erbringung einer Gegenleistung. Es kann aber eine Zweckwidmung vorliegen.

Sponsoring (nicht klinisch):
Es besteht eine Verpflichtung zur Gegenleistung (z.B. Nennung des Firmennamens). Es besteht aber keine Verpflichtung zur Überlassung von Daten oder Projektergebnissen.

Preis:
Wissenschaftspreise, die über ein Peer Review Verfahren über eine anerkannte Förderinstitution abgewickelt werden, werden unter der Kategorie „institutionelle Forschungsförderung“ geführt (z. B. Wittgensteinpreis, FWF-ASTRA-Preis etc.).

Meldung
Eine Meldung ist verpflichtend vor Eingang der Geldmittel via elektronische Projektakte einzureichen.

Vertragliche Umsetzung
Die vertragliche Umsetzung erfolgt durch ein verbindliches Zuwendungsschreiben. Erfolgt durch den Zuwendungsgeber kein Zuwendungsschreiben genügt der Zahlungseingang.

Ergebnisse
Sollten basierend auf Spende, Sponsoring oder Preisverleihung Ergebnisse einer Forschungstätigkeit entstehen, so verbleiben diese an der MUI. 

Kalkulation/Finanzplan
Die Erstellung einer Kalkulation bzw. eines Finanzplans ist verpflichtend vor Einrichtung des Projektkontos durchzuführen, sofern es sich nicht um eine Gesamtsumme („lump sum“) handelt. Eine Spende von Privatpersonen wird finanztechnisch gesondert abgewickelt. 

Kostenersatz an die Universität
Als Kostenersatz werden 25% auf die direkten Kosten bzw. 20% der Geldzuflüsse aufgeschlagen. Bei Spenden von Privatperson wird kein Kostenersatz gebucht.

Rückfluss Kostenersatz
Als Rückfluss werden 25% des Kostenersatzes auf das Vermögenskonto der einwerbenden Organisationseinheit gebucht.

Sonderfall Veranstaltungen

Definitionen:
Hierunter fallen zum Beispiel Kongresse, Poster-Präsentationen, Tagungen uam mit forschungsbezogenem Inhalt.

Abgrenzungsmerkmale
Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zu einem drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt, wird die Veranstaltung bei diesem inhaltlich subsumiert und abgerechnet. Wenn der Zweck der Veranstaltung in Wissensaustausch, Lehre und Forschung besteht, kann eine Veranstaltung auch als Projekt an der MUI gemeldet, dafür Finanzierung beantragt bzw. ein Projektkonto eingerichtet werden.

Meldung
Wird eine forschungsrelevante Veranstaltung bei Abwicklung über ein eigenes Projektkonto abgewickelt, so ist eine Meldung verpflichtend vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Die Freigabe der/des Organisationseinheits-LeiterIns und Freigabe der Forschungsstätte durch zuständiges Rektoratsmitglied ist vorab einzuholen.

Vertragliche Umsetzung
Die vertragliche Umsetzung erfolgt durch geeignete schriftliche Vereinbarung mit diversen Dienstleister*innen.

IP-Nutzung
Eine IP-Nutzung sollte nicht durch eine neuheitsschädliche Präsentation gefährdet werden.

Kalkulation/Finanzplan
Die Erstellung einer Kalkulation bzw. eines Finanzplans ist verpflichtend vor Einrichtung des Projektkontos durchzuführen.

Wirtschaftl. Ziel
Wirtschaftliches Ziel ist die Kostendeckung.

Kostenersatz an die Universität
5% der Geldzuflüsse sind als Kostenersatz an die Universität abzuführen.

Rückfluss Kostenersatz
Als Rückfluss werden 25% des Kostenersatzes auf das Vermögenskonto der einwerbenden Organisationseinheit rückgebucht.

Forschungskooperationen

Definitionen:
Unter Forschungskooperation fallen Projekte, die die MUI bzw. eine Organisationseinheit der MUI aus wissenschaftlichem Interesse, auf Basis eines gemeinsamen Konzepts, mit anderen externen und/oder internen ProjektpartnerInnen (z.B. mit Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, anderen Organisationen, Unternehmen, etc) durchführt.

Abgrenzungsmerkmale
Die Grundidee der Projekte sowie gegebenenfalls das jeweilige Studienprotokoll sind „investigator-initiated“.

Meldung
Die Meldung ist verpflichtend vor Vertragsprüfung oder Vertragserstellung beizubringen (elektronische Projektakte).

Vertragliche Umsetzung
Eine schriftliche Vereinbarung ist unerlässlich.

Ergebnisse
Gemeinsame Ergebnisse werden von den PartnerInnen gemeinsam publiziert. Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Ergebnissen werden abhängig vom jeweiligen Beitrag zwischen den ProjektpartnerInnen aufgeteilt.

IP-Nutzung
a) Der Background1 nur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt. Für eine kommerzielle oder weiterführende Nutzung ist eine gesonderte Vereinbarung unerlässlich. Der Background verbleibt im jeweiligen Eigentum der einbringenden Partei (MUI oder Partnerorganisation).
b) Der Foreground2 kann einer Verwertung zugeführt werden im Rahmen eines mögliches Erstverhandlungsrecht auf exklusive Nutzung. Hierunter fallen auch Vereinbarungen, welche die Nutzung zwar einerseits gestatten, aber andererseits auf einen exklusiven Anwendungsbereich beschränken.

Kalkulation/Finanzplan
Ist verpflichtend vor Finalisierung des Vertrages und Beginn der Arbeiten beizubringen.

Wirtschaftl. Ziel
Die Durchführung soll möglichst kostendeckend erfolgen.

Kostenersatz an die Universität
Der Kostenersatz an die Universität beträgt 25% auf die direkten Kosten bzw. 20% der Geldzuflüsse.

Rückfluss Kostenersatz
25% des Overheads werden auf das Vermögenskonto der einwerbenden Organisationseinheit zurückfließen.

Auftragsforschung

Definitionen:
Auftragsforschung ist eine Forschungsleistung der MUI, die im Auftrag einer/s Dritten und entsprechend eines von dieser/m externen AuftraggeberIn definierten Projektplans erfolgt. Die/der AuftraggeberIn ersetzt der MUI alle durch diese Forschung entstehenden marktkonformen Kosten (= Vollkosten).

Abgrenzungsmerkmale
Es besteht eine Verpflichtung zur Leistungserbringung (Gegenleistung): Ergebnisse bzw. Eigentums-, Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden ganz oder teilweise an den Auftraggeber transferiert. Tritt eine Firma/Unternehmen als Sponsor (z.B. gemäß Arzneimittelgesetz AMG o.a.) einer klinischen Studie auf, so muss die Studie jedenfalls als Auftragsforschung geführt und ausgewiesen werden.

Meldung
Die Meldung ist verpflichtend vor Vertragsprüfung oder Vertragserstellung beizubringen.

Vertragliche Umsetzung
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn und der MUI ist unerlässlich.
Ausnahmen: Bei Werkverträgen und bei Auftragsforschung ohne IP-Fokus gilt:
Bei Vorliegen eines entsprechenden Angebots und Auftrags ist eine Durchführung ohne vertragliche Umsetzung möglich, sofern ein Auftragsvolumen von 50.000,00 Euro nicht überschritten wird.

Ergebnisse
a) Eine Informationspflicht und Verpflichtung zu Report gegenüber dem AuftraggeberIn hinsichtlich der Ergebnisse liegt in jedem Fall vor. Ausgenommen hiervon sind jedoch in jedem Fall Quelldokumente, PatientInnendaten, PatientInnen-Identifikationslisten und Erfindungen.
b) Die wissenschaftliche Publikation der Ergebnisse kann – uU eingeschränkt – erfolgen unter Beachtung möglicher Vorlagepflichten und einhergehendem Widerspruchsrecht der/des AuftraggeberIns, sowie von kollegialer Konsultation o.ä vorab. In jedem Fall ist die Veröffentlichung der Ergebnisse vorab im Einzelnen mit der/dem AuftraggeberIn abzuklären.

IP-Nutzung
Background2 verbleibt im Eigentum der MUI.
Der Foreground1 (ausgenommen Erfindungen) kann gegen Zahlung von IP Aufschlägen nicht exklusiv oder exklusiv der/m AuftraggeberIn zur Verfügung gestellt werden. Bei exklusiver Zur-Verfügung-Stellung, soll dies nur unter Einräumung einer Forschungslizenz für die MUI (nicht ausschließliches, übertragbares Recht für MUI zur Nutzung für Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung, zeitlich und örtlich unbegrenzt) geschehen.

Hinsichtlich der Foreground IP Nutzung können grundsätzlich drei Varianten genutzt werden.

Variante 1:
Sämtliche Schutzrechte, sämtliches Know how verbleibt an der MUI: kein IP Aufschlag.

Variante 2:
Option auf den Erwerb einer Lizenz (exklusiv/nicht exklusiv) durch den Auftraggeber: 5000 EUR IP Aufschlag (bei Vertragsabschluss).

Variante 3:
Übertragung entstehender IP an den Auftraggeber: - 10.000 EUR IP Aufschlag (bei Vertragsabschluss); für jede Übertragung 5.000,00 EUR plus Meilensteinzahlungen an Schutzrechtsanmeldung gekoppelt, bis zu einer Höhe von 20.000,00 EUR; bei Umsätzen von Produkt unter Verwendung des Schutzrechts 1 % Royalties.

Bei Klinischer Studie mit Industriesponsor und anderen begründeten Ausnahmen (bei denen aller Voraussicht nach kein Foreground entsteht) wird entstandenes Foreground an den Partner übertragen. Dafür ist die Kalkulation jedenfalls über Vollkostenniveau angesiedelt.


Kalkulation/Finanzplan
Ist verpflichtend vor Finalisierung des Vertrages und Beginn der Arbeiten beizubringen. Es darf keine Ko-Finanzierung durch die MUI (auch nicht durch Eigenleistung) erfolgen.

Wirtschaftl. Ziel
Die Verrechnung von Vollkosten zu marktüblichen Konditionen und entsprechender Vergütung, inklusive eines angemessenen Gewinnaufschlags und ggf. anfallender IP Aufschläge ist unerlässlich.

Kostenersatz an die Universität
Der Kostenersatz an die Universität beträgt 25% auf die direkten Kosten bzw. 20% der Geldzuflüsse.

Rückfluss Kostenersatz
25% des Overheads werden auf das Vermögenskonto der einwerbenden Organisationseinheit zurückfließen.

Forschungsfinanzierung aus Eigenmittel

Definitionen:
Die Finanzierung eines Forschungsprojekts nicht durch Drittmittel, sondern aus vorhandenen Mitteln des Globalbudgets oder angesparter Mittel der Organisationseinheit (Vermögenskonto) wird als Forschungsfinanzierung aus Eigenmittel bezeichnet.

Darunter fallen zB auch Projekte, die durch Forschungsprämien oder Anschubfinanzierungen, wie MUI-START etc finanziert werden

Abgrenzungsmerkmale
Das kardinale Abgrenzungsmerkmal und Alleinstellungsmerkmal dieser Kategorie ist, dass die Finanzierung nicht über die Einwerbung von Drittmitteln geschieht.

Meldung
Eine Meldung ist verpflichtend vor Beginn der Projekt-Durchführung via elektronische Projektakte einzureichen.

Vertragliche Umsetzung
Die vertragliche Umsetzung erfordert entweder das Vorliegen eines Zuerkennungsschreibens der MUI im Falle globalfinanzierter Forschung oder einer internen Leistungs-Verrechnung (ILV) im Falle einer geplanten Verwendung von Geldmitteln aus dem Vermögenskonto.

Ergebnisse
Die durch MUI-Angestellte generierten Ergebnisse verbleiben bei der MUI.

IP-Nutzung
Etwaige IP relevante Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei der MUI als Rechteinhaberin.

Kalkulation/Finanzplan
Die Erstellung einer Kalkulation bzw. eines Finanzplans ist verpflichtend vor Einrichtung des Projektkontos durchzuführen. Der Einsatz der Gelder darf ausschließlich für forschungsrelevante Zwecke aufgewendet werden.

Wirtschaftl. Ziel
Wirtschaftliches Ziel ist die Kostendeckung.

Kostenersatz an die Universität
Es wird kein Kostenersatz auf Eigenmittel erhoben.

Rückfluss Kostenersatz
Ein Rückfluss des Kostenersatzes ist nicht vorgesehen, da kein Anspruch darauf erhoben wird (s.o.).

Routine

Definitionen:
Ein Routine-Projekt ist ein Projekt, in dessen Rahmen regelmäßig Analysen, Untersuchungen und Befundungen für die medizinische Diagnostik sowie Prüfungen oder Gutachten für die öffentliche Hand durchgeführt werden.

Abgrenzungsmerkmale
Es besteht keine zeitliche Begrenzung. Im entsprechenden Vertrag wird geregelt, ob das Projekt rein diesen Analysen dient, oder ob in demselben Rahmen auch Forschung, z.B. zur Weiterentwicklung der Methodik, durchgeführt wird und werden soll.

Meldung
Eine Meldung ist verpflichtend vor Erstellung der entsprechenden Vereinbarung mit der MUI via elektronische Projektakte einzureichen.

Vertragliche Umsetzung
Die vertragliche Umsetzung beinhaltet einerseits die vertragliche Vereinbarung zwischen der/dem ProjektleiterIn und der MUI sowie andererseits die vertragliche Vereinbarung zwischen der MUI und den VertragspartnerInnen.

Ergebnisse
Im Rahmen von Routineprojekten wie oben dargelegt, sind verwertungsrelevante, schutzfähige und schutzrechtsfähige (Forschungs-)Ergebnisse nur im Ausnahmefall zu erwarten. Bei Vorliegen werden sie entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und MUI-Regularien gehandhabt, um die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran zu bestimmen.

IP-Nutzung
Die IP-Nutzung richtet sich nach den zu erwartenden und den aus der über die reine Routine hinausgehende Forschungstätigkeit (z.B. Weiterentwicklung der Methodik) generierten Ergebnissen (sh Ergebnisse).

Kalkulation/Finanzplan
Ist verpflichtend vor Finalisierung des Vertrages und Beginn der Arbeiten beizubringen.

Wirtschaftl. Ziel
Bei Routine-Projekten ist die Verrechnung von Vollkosten unerlässlich, einschließlich der marktüblichen Vergütungen, sowie inklusive einer etwaig zu berücksichtigenden, angemessenen Gewinn-Kalkulation.

Kostenersatz an die Universität
Der Kostenersatz bestimmt sich von Fall zu Fall nach der gesondert zu treffenden Vereinbarung zwischen der/dem ProjektleiterIn und der MUI.

Rückfluss Kostenersatz
Ein Rückfluss des Kostenersatzes ist nicht vorgesehen.


1
Background IP
bezieht sich auf das Wissen oder geistige Eigentum, das von den Partnern zB in eine Forschungskooperation oder ein Projekt eingebracht wird und bereits vor Beginn des Projekts existiert. Es handelt sich um vorbestehende Werke oder Technologien, die für das Projekt relevant sind und von den beteiligten Parteien (wechselseitig) bereitgestellt werden. In der Regel verbleibt es im Besitz der Partei, die es in das Projekt einbringt.

2 Foreground IP umfasst das Wissen oder geistige Eigentum, das während der Laufzeit des Forschungsprojekts von den beteiligten Partnern erzeugt wird. Es handelt sich um neue Erkenntnisse, Erfindungen oder Technologien, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen. Das Eigentum an Foreground IP kann je nach vertraglichen Vereinbarungen variieren. Es kann von einer Partei oder gemeinsam von mehreren Parteien gehalten werden, abhängig von deren Beiträgen und den spezifischen Vereinbarungen im Projekt.