Pflege von Angehörigen
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört auch die Pflege von Angehörigen. Oft werden Mitarbeiter*innen unerwartet mit dieser enormen Herausforderung und zusätzlichen Belastung konfrontiert, was Beruf oder Studium erschweren kann. Die Medizinische Universität Innsbruck möchte betroffenen Mitarbeiter*innen und Studierenden einen Überblick über Anlaufstellen für pflegende Angehörige geben und ihnen helfen, mit dieser schwierigen Situation umzugehen.
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Bei der Pflegefreistellung handelt es sich nicht um einen Urlaubsanspruch, sondern um eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die notwendige Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
Arbeiterkammer: Tipps zur Pflegefreistellung
PDF Pflegefreistellung
Die kurzfristige Pflegefreistellung können alle Arbeitnehmer*innen im Ausmaß einer Woche beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Kinder unter 12 Jahren eine zweite Woche beantragt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an unsere Personalabteilung.
PDF Ansuchen um Gewährung einer Pflegefreistellung und Merkblatt
Arbeitnehmer*innen haben für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit, beim Arbeitgeber schriftlich Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgelts) und Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgelts) zu beantragen. Während der Pflegeteilzeit darf die wöchentliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht unterschreiten.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
Arbeiterkammer: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
oesterreich gv.at
Österreichische Gesundheitskasse
PDF Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Im Rahmen der Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit besteht für Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sterbende Angehörige oder schwersterkrankte Kinder für einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Dauer: 3 Monate - eine Verlängerung auf 6 Monate ist möglich.
Dauer bei schwersterkrankten Kindern: 5 Monate - eine Verlängerung auf 9 Monate ist möglich.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
Arbeiterkammer: Familienhospizkarenz
Österreichische Gesundheitskasse
PDF Pflegende Angehörige
PDF Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit
Pflegebedürftige Personen haben nach ärztlicher oder pflegerischer Feststellung einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der notwendigen Pflege zu verstehen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
Pflegegeld
PDF Ratgeber Pflegegeld
Arbeiterkammer
Pflegende Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Dieses ist einkommensabhängig und gebührt in der Höhe des Arbeitslosengeldes (55 % des täglichen Nettoeinkommens, berechnet vom durchschnittlichen Bruttoentgelt).
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:
PDF Pflegekarenzgeld – Überblick zur Vereinbarkeit von Pflege und Familie
PDF Das Pflegekarenzgeld
PDF Checkliste für die Beantragung eines Pflegekarenzgeldes
Zu den Formularen
Für Studierende an der Medizinischen Universität Innsbruck besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beurlaubung sowie ein Erlass des Studienbeitrages.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle der Medizinischen Universität Innsbruck.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Anlaufstellen rund um das Thema Pflege.
Anlaufstellen:
- Care Management Tirol - Versorgungsnetzwerken für Pflege und Betreuung in allen Tiroler Bezirken
- Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger
- Koordinationsstelle bei Demenz
- Tiroler Hospizgemeinschaft
Informationen - Betreuung