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Stellungnahme des Universitätsrates

Der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck muss sein Befremden darüber ausdrücken, dass es offenbar sogar in Qualitätsmedien vorkommt, dass schlecht recherchierte Artikel erscheinen, in denen schwere Vorwürfe gegen Personen erhoben werden, die nicht einmal ansatzweise überprüft werden und dass diesen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

So wurde in einigen Artikeln der von Hr. Sorg frei erfundene Verdacht unkritisch übernommen, der Universitätsrat habe den Rektor abberufen, weil dieser einen Forschungsskandal aufdecken wolle und es bestehe die Absicht, den Skandal zu vertuschen und einer, wie Sorg es nennt „österreichischen Lösung“ zuzuführen.

Immerhin unterstellen jene Personen, die das behaupten oder ohne Überprüfung verbreiten, 7 Personen, die eine verantwortungsvolle Funktion, nämlich die von Universitätsräten der Medizinischen Universität Innsbruck, übernommen haben unkorrekte Vorgangsweise, Willkür, Vertuschung und teilweise Befangenheit sowie Handeln im Eigeninteresse. Das sind schwere Geschütze, gegen die ich mich im Namen aller Mitglieder des Universitätsrates auf das Schärfste verwehre.

Ihre einzigen Anhaltspunkte sind ein scheinbarer zeitlicher Zusammenhang und die Behauptung eines Rektors, der die Schuld für seine Abberufung mittels einer Verschwörungs-Theorie von sich weisen möchte.

Zur Information:

1. Der verdächtige Forschungs-Fall rund um Prof. Strasser wird bereits seit einigen Monaten in Österreich untersucht, alle relevanten Stellen sind mit der Aufklärung befasst. Der Universitätsrat ist nicht das dafür zuständige Organ, hat den Rektor aber dennoch aufgefordert, den Prüfbericht der AGES an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten und tritt selbstverständlich für eine lückenlose Aufklärung ein. Ob Prof. Bartsch auch ein Verschulden trifft oder nicht haben ebenfalls die zuständigen Stellen zu prüfen und nicht der Universitätsrat. Kein einziges Mitglied des Universitätsrates hat in irgendeiner Form ein persönliches Interesse daran, irgendeinen Beteiligten an der Studie zu verteidigen, zu schonen oder sonst wie in die Untersuchungen einzugreifen.

Der Universitätsrat ist aber daran interessiert, das Ansehen der Medizinischen Universität Innsbruck zu schützen und verwehrt sich dagegen, aus einem offensichtlichen „Wissenschaftsbetrugs“-Fall, der geklärt werden muss und für den die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen, zu einem Pauschalurteil über die Medizinische Universität Innsbruck und die Forschungslandschaft Österreich überzuleiten. Im übrigen hat die Akademie der Wissenschaften klar gestellt, dass die Untersuchungen selbstverständlich durch die Abberufung des Rektors nicht beeinflusst sind und normal weitergehen.

2. Die Abberufung des Rektors wurde am 7.7.2008 vom Universitätsrat erstmals erwogen. Danach ist ordnungsgemäß der Senat angehört und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung informiert worden. Unabhängige Juristen haben die Vorwürfe gegen den Rektor geprüft und die angeführten Pflichtverletzungen bestätigt. Seit damals sind noch weitere gravierende Punkte dazugekommen, die als schwere Pflichtverletzung zu bewerten sind. Die Mitglieder des Universitätsrates haben in ihrer Funktion Kontroll- und Steuerungsaufgaben für die Universität und haben nach der Ausgliederung der Universitäten Aufsichtsfunktionen, die bis dahin das Bundesministerium innehatte. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und wird von den Mitgliedern des Universitätsrates mit höchster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt. Wir weisen auch darauf hin, dass Mitglieder in Aufsichtsgremien auch persönliche Verantwortungen tragen und dass sie im Falle von Nachlässigkeiten in der Ausübung ihrer Aufsichtspflichten zur Rechenschaft gezogen werden können. (Im Rahmen des BAWAG-Verfahrens wurde auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates strafrechtlich verurteilt!)

Sie können also davon ausgehen, dass die Mitglieder des Universitätsrates gute Gründe haben, einen so schwerwiegenden Schritt wie die Abberufung des Rektors zu setzen. Dass diese nicht im Detail medial kommuniziert werden liegt daran, dass der Universitätsrat die ihm obliegende Amtsverschwiegenheit ernst nimmt und im Gegensatz zu Herrn Sorg nicht daran interessiert ist, ihn als ehemaliges Organ der Medizinischen Universität Innsbruck öffentlich in seinem Ansehen zu schädigen.

Entsprechende Klarstellungen sind an die betreffenden Medien ergangen, die Österreichische Akademie der Wissenschaften hat eine Klarstellung an Nature gesandt, eine umfangreiche Stellungnahme des Universitätsrates an Nature ist erfolgt.

Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer

Vorsitzende des Universitätsrates Medizinischen Universität Innsbruck