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Universitätsleitung: Zehn KandidatInnen werden zum Hearing eingeladen

Gestern hat der Senat aus den 31 abgegebenen Bewerbungen zur Position einer Rektorin/eines Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck jene zehn KandidatInnen ausgewählt, die zu Hearings eingeladen werden.

Zehn hochqualitative Bewerbungen eingelangt

Zum Ende der Ausschreibungsfrist am 16. Jänner sind 31 Bewerbungen für die Position des neuen Rektors/der neuen Rektorin eingegangen. Alle BewerberInnen wurden in der heutigen Sitzung des Senats ausführlich diskutiert. Die Abstimmung ergab dann schließlich zehn KandidatInnen:

Stefan N. Endres steht der Abteilung für Klinische Pharmakologie an der Medizinischen Klinik der Universität München vor. Peter Fritsch war langjähriger Direktor der Innsbrucker Universitätsklinik für Dermatologie. Margarete Hochleitner ist Vizerektorin der Medizinischen Universität Innsbruck. Wolfram H. Knapp ist Direktor der Klinik für Nuklearmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover. Florian Lang ist Vorstand des Physiologischen Instituts der Universität Tübingen. Herbert Lochs ist ärztlicher Direktor der Gastroenterologie der Medizinischen Klinik Charité in Berlin. Hilke Müller ist Ärztin und selbständige Unternehmens- und Kommunikationsberaterin. Thomas D. Szucs steht dem Institut für Sozial- und Präventivmedizin in Zürich vor. Klaus Toyka ist Direktor der Neurologischen Klinik des Universitätsklinikums Würzburg. Hermann Wagner ist emeritierter Ordinarius für Medizinische Mikrobiologie und Immunologie an der TU München.

Senatsvorsitzender ao.Univ.-Prof.Dr. Michael Joannidis freut sich: „Es war keine leichte Auswahl für den Senat, weil viele und hochqualitative Bewerbungen eingelangt sind, die unserem hohen nationalen und internationalen Qualitätsanspruch entsprechen.“

Weiterer Fahrplan zur Rektorswahl

Die in der heutigen Senatssitzung ausgewählten zehn BewerberInnen werden nun kontaktiert und eingeladen in einem öffentlichen Hearing vom 18. bis 20. März vor dem Senat und dem Universitätsrat ihre Vorstellungen zu präsentieren. Spätestens am 30. März wird der Senat einen Dreiervorschlag bekanntgeben. Der Senat wählt aus den KandidatInnen mit einfacher Mehrheit. In weiterer Folge wird der Universitätsrat aus diesem Dreiervorschlag die Rektorin/den Rektor wählen.

Aufgaben der Rektorin/des Rektors

Die Aufgaben der neuen Rektorin/des neuen Rektors wurden in der Ausschreibung definiert. Die Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/r des Rektorats, welches die Universität leitet und nach außen vertritt. Sie oder er ist der oberste Vorgesetzte des gesamten Universitätspersonals. Sie oder er richtet das Rektorat mit VizerektorInnen zur Führung der Universität im Team ein. Zu den Aufgaben der Rektorin/des Rektors zählt unter anderem die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Krankenversorgung, die Budgetverantwortung, die Kooperation mit dem Krankenhausträger in der Führung der Universitätsklinik, die Umsetzung des Frauenförderungsgebots. Die Aufgaben, Befugnisse und rechtliche Stellungen ergeben sich aus dem Universitätsgesetz 2002. Die Bestellung erfolgt für 4 Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich.