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Senat fixiert Dreiervorschlag

Nachdem letzte Woche neun Bewerberinnen und Bewerber für die Position einer Rektorin/eines Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck ihre Konzepte für die zukünftige Führung und Entwicklung der i-med in Hearings präsentiert haben, hat der Senat in seiner gestrigen Sitzung drei ausgewählt.

Der Senat hat viel in die Entscheidungsfindung investiert

In einem aufwendigen Entscheidungsprozess hat der Senat seinen Dreiervorschlag selektiert. Zum Ende der Ausschreibungsfrist am 16. Jänner waren 31 Bewerbungen für die Position des neuen Rektors/der neuen Rektorin eingegangen. In der Senatssitzung am 28. Jänner wurden daraus zehn KandidatInnen ausgewählt und zu Hearings eingeladen. Neun davon präsentierten letzte Woche in öffentlich zugänglichen Hearings ihre Konzepte. Darüber hinaus verbreiterte das Urteil eines Personalberatungsunternehmens Egon Zehnder die Basis für die Entscheidungsfindung des Senats.

Margarethe Hochleitner, Wolfram Knapp, Herbert Lochs

Die ausgewählten BewerberInnen in alphabetischer Reihenfolge lauten: Margarethe Hochleitner, amtierende Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung der Medizinischen Universität Innsbruck, Wolfram H. Knapp, Direktor der Klinik für Nuklearmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover und Herbert Lochs, ärztlicher Direktor der Gastroenterologie der Medizinischen Klinik Charité in Berlin.

Senatsvorsitzender ao.Univ.-Prof.Dr. Michael Joannidis nimmt zur Auswahl Stellung: „Der Senat hat sich seine Auswahl nicht leicht gemacht. Wir haben versucht, unsere Entscheidungsfindung möglichst objektiv und sehr transparent zu gestalten. Deshalb haben wir auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Innsbruck und des Landeskrankenhauses zu den Hearings eingeladen. Ich freue mich sehr, dass der Hörsaal fast voll war, was das große Interesse an der Wahl zeigt. Ich bedanke mich bei allen, die zur Entscheidungsfindung beigetragen haben.“

Weiterer Fahrplan für die Rektorswahl

Nach der Entscheidung des Senats wird der Universitätsrat über diesen Dreiervorschlag beraten. Der Universitätsrat hat für die Auswahl der neuen Rektorin/des neuen Rektors keinen zeitlichen Rahmen vorgegeben. Die Entscheidung kann frühestens in der nächsten Sitzung des Unirates am 15. April fallen.

Aufgaben der Rektorin/des Rektors

Die Aufgaben der neuen Rektorin/des neuen Rektors wurden in der Ausschreibung definiert. Die Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/r des Rektorats, welches die Universität leitet und nach außen vertritt. Sie oder er ist der oberste Vorgesetzte des gesamten Universitätspersonals. Sie oder er richtet das Rektorat mit VizerektorInnen zur Führung der Universität im Team ein. Zu den Aufgaben der Rektorin/des Rektors zählt unter anderem die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Krankenversorgung, die Budgetverantwortung, die Kooperation mit dem Krankenhausträger in der Führung der Universitätsklinik, die Umsetzung des Frauenförderungsgebots. Die Aufgaben, Befugnisse und rechtlichen Stellungen ergeben sich aus dem Universitätsgesetz 2002. Die Bestellung erfolgt für 4 Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich.

Hohe Anforderungen an die neue Rektorin/den neuen Rektor

Der Senat hat in einer außerordentlichen Sitzung am 13. Jänner die gesuchten Eigenschaften der neuen Rektorin/des neuen Rektors sowie den Ablauf des Verfahrens festgelegt. Gesucht wird eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität. Daneben sind Qualifikationen wie Führungsqualität, soziale Kompetenz sowie Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen, im Wissenschaftsbetrieb und in der Lehre gefragt.