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VWGH hebt Entscheidung über Abberufung auf

Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zur Abberufung des ehemaligen Rektors Dr. Clemens Sorg wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers, noch nicht aber dem Universitätsrat der Medizinischen Universität zugestellt. Das Höchstgericht nimmt darin zu den Gründen dieser Abberufung nicht inhaltlich Stellung, sondern bezieht sich lediglich auf die formelle Vorgangsweise des Universitätsrates.

Der von Prof. Sorg angefochtene Bescheid wurde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben: Der VWGH wertet die Abberufung nicht als privatrechtlichen, sondern als öffentlich-rechtlichen Akt, die Entscheidung habe daher in förmlicher Weise nach einem Ermittlungsverfahren mit Bescheid zu erfolgen.

„Dieser Aufgabe wird der Universitätsrat in Umsetzung der Entscheidung des VWGH nachkommen“, so Univ.-Prof. Dr. Gabriele Fischer, die Vorsitzende des Universitätsrates.