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Wahl des Senatsvorsitzes an der Medizinischen Universität Innsbruck

Seit 29. September 2010 hat der Senat der Medizinischen Universität Innsbruck einen neuen Vorsitz: Univ. Prof. Dr. Martin Krismer, Leiter Universitätsklinik für Orthopädie, wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt, Stellvertreterin ist ao. Univ. Prof. Dr. Barbara Sperner-Unterweger, Universitätsklinik für Biologische Psychiatrie. Der Senat zählt wie auch der Rektor, das Rektorat und der Universitätsrat zu den Leitungsorganen der Medizinischen Universität. Den bisherigen Vorsitz hatte ao. Univ. Prof. Dr. Michael Joannidis inne. Die nächste Amtsperiode des Senats hat mit der Sitzung am 01.10.2010 begonnen und endet am 30.09.2013.

Am 29. September 2010 fand an der Medizinischen Universität Innsbruck die Wahl zum Senatsvorsitzenden statt. Univ. Prof. Dr. Martin Krismer wurde in den Vorsitz gewählt, seine Stellvertretung übernimmt ao. Univ. Prof. Dr. Barbara Sperner-Unterweger, Universitätsklinik für Biologische Psychiatrie.

"Prof. Dr. Krismer ist Leiter der Universitätsklinik für Orthopädie. „Mit Kollegen Prof. Dr. Krismer verbindet uns eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ich gratuliere ihm zum Senatsvorsitz und freue mich auf die weitere Kooperation", erklärt Prof. Dr. Herbert Lochs, Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck. Gleichzeitig bedankte sich der Rektor beim bisherigen Senatsvorsitzenden:"Prof. Dr. Joannidis gilt unser Dank. Seine Amtszeit als Senatsvorsitzender war sehr schwierig. Während dieser Zeit hatte er besondere Umsicht und Besonnenheit bewiesen."

Der Senat der Medizinischen Universität Innsbruck setzt sich insgesamt aus 26 Mitgliedern und entsprechenden Ersatzmitgliedern zusammen, die – mit Ausnahme der von der Hochschülerschaft entsandten sechs VertreterInnen der Studierenden – in gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre. Der neu gewählte Senat hat seine Arbeit mit der Sitzung am 01. Oktober 2010 aufgenommen.

Funktion des Senats

Der Senat ist neben dem Rektor, dem Rektorat und dem Universitätsrat ein wichtiges Leitungsorgan der Medizinischen Universität. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Mitwirkung an der Bestellung der Rektorin/des Rektors, die Erlassung und Änderung der Satzung, die Zustimmung zum Entwurf des Entwicklungs- sowie des Organisationsplanes, die Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren und die Erlassung von Studienplänen.