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Grundlagen für ein QM-Audit
Mit dem Qualitätssicherungs-Rahmengesetz QSRG, welches unter anderem ein neues Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) umfasst, wurde am 29. Juli 2011 ein gemeinsamer gesetzlicher Rahmen für die externe Qualitätssicherung der öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten geschaffen.
Damit verbunden war die Einrichtung der sektorenübergreifenden Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) zum 1. März 2012, welcher die bisherigen Aufgaben der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des Österreichischen Fachhochschulrates (FHR) und des Österreichischen Akkreditierungsrates für Privatuniversitäten (ÖAR) übertragen wurden.
Zu den Aufgaben der AQ-Austria zählen unter anderem die Durchführung von Audit- und Akkreditierungsverfahren nach nationalen und den internationalen Standards der ENQA - The European Association for Quality Assurance in Higher Education, um zu gewährleisten, dass den hohen Anforderungen entsprechend die Qualität an Universitäten/Hochschulen laufend weiterentwickelt wird.
Ein QM-Audit ist ein zyklisches Peer-Review-Verfahren, das die Leistungsfähigkeit des institutionellen Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule beurteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsmanagementsystem die Leistungsbereiche der Hochschule unterstützt und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Einrichtung leistet. Die Zertifizierung durch ein Audit bestätigt folglich die Leistungsfähigkeit des internen Qualitätsmanagementsystems einer hochschulischen Einrichtung. Derartigen Audits durch externe Gutachterinnen und Gutachter haben sich die öffentlichen Universitäten und die etablierten Fachhochschulen zu unterziehen.
Die Hochschulsicherungsagenturverordnung führt unter § 1 alle Agenturen an, die berechtigt sind, Audits an Universitäten und Fachhochschulen gemäß § 22 Abs. 2 HS-QSG durchzuführen.
Grundsatzdokumente (Intranet)
Richtlinien und QM-relevante Dokumente
Bereich Qualitätsmanagement
- Satzungsteil Evaluation
- Standards and guidelines for quality assurance in the European Higher Education Area (ESG)
- Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG
- Hochschulsicherungsagenturverordnung
Bereich Studium und Lehre
- Richtlinie des Rektorats betreffend die Anerkennung von Akademischen Lehrabteilungen und Akademischen Lehrkrankenhäusern der Medizinischen Universität Innsbruck gemäß § 35 UG
- Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 an der Medizinischen Universität Innsbruck
- Richtlinien des Rektors bezüglich der Rückerstattung des Studienbeitrages auf Grund einer Behinderung, welche mindestens einen Grad in der Höhe von 50% bzw. 70% beträgt
Bereich Forschung
- Drittmittelrichtlinie
- Richtlinien des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 und § 27 (2) UG 2002 (Intranet)
- Wissenschaftliche Gesellschaften
Bereich Personal
- Richtlinie der Medizinischen Universität Innsbruck betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors
- Richtlinie der Medizinischen Universität Innsbruck betreffend den Umgang mit Konflikten und die Vermeidung von Mobbing
- Richtlinien des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen zur Wiederholung der Ausschreibung von Universitätsprofessuren
- Satzungsteil Berufungsverfahren (intern)
- Organisationshandbuch Berufungsverfahren (intern)
- Berufungsverfahren
- Betriebsvereinbarungen für Allgemeines Universitätspersonal
- Betriebsvereinbarungen für wissenschaftliches Universitätspersonal