ÖH-Beitrag/Studienbeitrag
Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte, die für ein Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium zugelassen werden, bezahlen zu Beginn des neuen Studiums nur den ÖH-Beitrag. Für die Fortsetzungsmeldung des Studiums müssen Studierende, die sich innerhalb der vorgesehenen Studiendauer (zuzüglich Toleranzsemester) befinden, jedes Semester ebenfalls nur den ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen.
ÖH-Beitrag für das Sommersemester 2024: € 22,70
ÖH-Beitrag für das Wintersemester 2024/25: € 24,70
Wer muss Studienbeitrag bezahlen?
Der Studienbeitrag ist zu bezahlen, wenn
- die beitragsfreie Zeit (vorgesehene Studiendauer eines Bachelor-, eines Master- oder eines Doktoratsstudiums bzw. eines Studienabschnitts eines Diplomstudiums zuzüglich zwei Toleranzsemester) des betreffenden Studiums überschritten wurde,
- auf Grund der Staatszugehörigkeit Beitragspflicht besteht oder
- ein außerordentliches Studium (zB Nostrifizierung) betrieben wird.
Der Studienbeitrag beträgt pro Semester € 363,36 (A, EU/EWR, CH sowie Nostrifikant*innen) bzw. für Drittstaatenangehörige € 726,72. Zusätzlich zum Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag zu zahlen
Ordentliche Studierende, die Staatsbürger/innen aus der EU/EWR/CH gleichstellt sind:
- Studierende mit Daueraufenthaltsberechtigung (Nachweis erforderlich)
- Studierende aus Drittstaaten, die einen nach der Personengruppenverordnung entsprechenden Bezug zu Österreich haben
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten:
- Ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die nicht unter die Personengruppenverordnung fallen und auf die auch kein völkerrechtlicher Vertrag anzuwenden ist und die über eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 NAG verfügen, müssen einen Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 (zuzüglich ÖH-Beitrag) ab dem 1. Semester bezahlen.
Mehrere Studien
Werden mehrere Studien an mehreren Universitäten und/oder Pädagogischen Hochschulen betrieben, so berechnet jede Universität unabhängig von der anderen die beitragsfreie Zeit. Dementsprechend kann es passieren, dass Studierende an einer Universität vom Studienbeitrag befreit sind, an einer anderen allerdings die beitragsfreie Zeit bereits verbraucht haben und eine Vorschreibung des Studienbeitrages erhalten.
Wenn Studierende an mehreren Universitäten zugelassen und beitragspflichtig sind, müssen sie einen möglichen Antrag auf Erlass oder Rückerstattung an jeder Universität gemäß den an dieser Universität geltenden Bestimmungen einreichen!
ACHTUNG: Studierende, die an mehreren Universitäten und/oder Hochschulen gemeldet sind, müssen weiterhin an jener Universität, an der der vorgeschriebene Beitrag nicht entrichtet wurde, eine Fortsetzungsmeldung (Nachweis des aktuellen Studienblattes per E-Mail) binnen der Zulassungsfrist einbringen.
Wie ist der Studienbeitrag zu bezahlen?
Die vorgeschriebenen Beiträge sind binnen der Zulassungsfrist unter Berücksichtigung der persönliche Referenznummer jedes Semester zu bezahlen.
Der Studienbeitrag und die Referenznummer ändern sich jedes Semester. Die aktuellen Daten entnehmen Sie Ihrem persönlichen i-med.inside Account.
Bei der Bezahlung folgende Angaben jedenfalls verwenden:
Empfänger: Innsbruck Medical University
Bankleitzahl: 60000
BIC/SWIFT: BAWAATW
IBAN: AT12 6000 0000 9606 1266
Kontonummer: 00096061266
Beitrag: Ihren vorgeschriebenen Studienbeitrag finden Sie im i.med.inside.
Verwendungszweck: Verwenden Sie Ihre persönliche Referenznummer, welche Sie in Ihrer Studienbeitragsvorschreibung finden. ACHTUNG: Diese ändert sich jedes Semester.
Absender: Name und Adresse
Erlass oder Rückerstattung des Studienbeitrages
Für den Erlass oder die Rückerstattung des Studienbeitrages müssen neben den Nachweisen für die gesetzlichen Gründe bestimmte Fristen eingehalten werden.
Studienbeitrag
Kontakt
Zulassung
Maria Bosnjakovic
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Carina Leitner
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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