Diese Website soll Sie über die neuen Studienbeitragsregelungen informieren, die aktuell ab 1. Juli 2019 gültig sind (she StubeiV BGBl. II Nr. 218/2019)
Studienbeitragsregelung
Bitte entnehmen Sie Ihre persönlichen Vorschreibungen Ihrem i-med.inside Account.
ACHTUNG: Studierende, welche den vorgeschriebenen Betrag nicht innerhalb der Zulassungsfrist (für das Wintersemester bis 31.10. und für das Sommersemester bis 31.03.) entrichten, werden unwiderruflich an der Medizinischen Universität Innsbruck exmatrikuliert.
ÖH-Beitrag = Studierendenbeitrag: Alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden müssen den ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) in der Höhe von € 21,20 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bezahlen.
Empfänger: Innsbruck Medical University
Bankleitzahl: 60000
BIC/SWIFT: BAWAATW
IBAN: AT12 6000 0000 9606 1266
Kontonummer: 00096061266
Beitrag: Ihren vorgeschriebenen Studienbeitrag finden Sie im i.med.inside.
Verwendungszweck: Verwenden Sie Ihre persönliche Referenznummer, welche Sie in Ihrer Studienbeitragsvorschreibung finden. ACHTUNG: Diese ändert sich jedes Semester.
Absender: Name und Adresse
Bekanntgabe des ÖH-Beitrages (Studierendenbeitrag) für das Studienjahr 2022/23
Bekanntgabe des ÖH-Beitrages (Studierendenbeitrag) für das Studienjahr 2023/24
Ordentliche Studierende aus EU/EWR
inkl. Studierende welche unter die Personengruppenverordnung fallen und Studierende, welche bzgl. des Berufszuganges durch völkerrechtlichen Vertrag gleichgestellt sind.
Studierende, welche sich zeitgerecht im Studienplan befinden oder die Zeit des Abschnittes, in dem sie sich befinden nicht um mehr als zwei Semester überschreiten, haben keinen Studienbeitrag zu entrichten.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten
Studierende aus Drittstaaten haben ab dem ersten Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 zu entrichten. Der Betrag erhöht sich innerhalb der Nachfrist nicht.
Außerordentliche Studierende
Außerordentliche Studierende einzelner Lehrveranstaltungen haben ab dem ersten Semester einen Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 zu entrichten. Der Betrag erhöht sich innerhalb der Nachfrist nicht.
Außerordentliche Studierende von Universitätslehrgängen haben den individuell vorgeschriebenen Lehrgangsbeitrag, aber zusätzlich keinen Studienbeitrag zu entrichten.
Informationen zum Erlass des Studienbeitrages
Informationen zur Rückerstattung des Studienbeitrages
Mehrere Studien
Werden mehrere Studien an mehreren Universitäten und/oder Pädagogischen Hochschulen betrieben, so berechnet jede Universität unabhängig von der anderen die beitragsfreie Zeit. Dementsprechend kann es passieren, dass Studierende an einer Universität vom Studienbeitrag befreit sind, an einer anderen allerdings die beitragsfreie Zeit bereits verbraucht haben und eine Vorschreibung des Studienbeitrages erhalten.
Wenn Studierende an mehreren Universitäten zugelassen und beitragspflichtig sind, müssen sie einen möglichen Antrag auf Erlass oder Rückerstattung an jeder Universität gemäß den an dieser Universität geltenden Bestimmungen einreichen!
ACHTUNG: Studierende, die an mehreren Universitäten und/oder Hochschulen gemeldet sind, müssen weiterhin an jener Universität, an der der vorgeschriebene Beitrag nicht entrichtet wurde, eine Fortsetzungsmeldung binnen der Zulassungsfrist einbringen.
Studienbeitrag
Kontakt
Zulassung
Carina Gogl
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
N.N.
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
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